Coronavirus
Regierung regelt wo wir privat nicht mehr feiern dürfen
Lockdown auch im privaten Wohnbereich: Garagenpartys sind tabu. Zusammenkommen dürfen nur noch maximal 6 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten.
"Der private Wohnbereich ist etwas, wo der Staat nichts verloren hat" – sehr oft haben wir in den letzten Wochen und Monaten diesen Satz gehört. Nun ist es – zum Brechen der Infektionswelle – offenbar doch nötig, dass der Gesundheitsminister hier für zumindest vier Wochen eine härtere Gangart an den Tag legt. Hierfür wurde die Verordnung, die Dienstag um Mitternacht in Kraft treten wird, nochmals verschärft.
Garagen-Partys tabu
In der ersten Version der Verordnung, über die "Heute" am Freitag berichtete, stand noch: "Veranstaltungen sind untersagt" – Einschränkung: "gilt nicht für den privaten Wohnbereich". Das hätte bedeutet, dass die Regierung ihrem Mantra, dass der Staat daheim nix zu suchen habe, treu bliebe. Problem daran: Die Ansteckungen, die bei wilden Hauspartys zuletzt entstanden sind, hätte man so aber nicht verhindern können. Daher wurde nochmals nachgelegt. In der endgültigen Verordnung steht nun: "mit Ausnahme von Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen." Das heißt: Eine Zusammenkunft in einer privaten Garage, im Keller oder Abstellraum ist ab sofort tabu!
Diese Leute dürfen zusammenkommen
Doch nicht nur das. Die Regierung regelt jetzt auch, wer künftig noch zusammenkommen darf – nicht mehr als 6 Personen. Und: "Diese dürfen nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen." Insgesamt maximal sechs minderjährige Kinder oder Minderjährige, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, dürfen die Erwachsenen dazu begleiten. Darüber hinaus sind privat Feste aller Art in Garagen, Kellern, Gärten, Lauben, Schuppen oder Scheunen strikt tabu..