Erste Auto-Abnahme
Red Bull, Schnaps, Kinder Pinguí - dann gab Raser Gas!
Einem Fahrzeugbesitzer wurde die Fahrt am Hernalser Gürtel jetzt zum Verhängnis. Er verlor als erster Raser Österreichs Führerschein UND Auto.
Seit wenigen Tagen ist man Rasern in Österreich besonders auf der Spur. Einen Autolenker hat es am Wochenende bereits erwischt. Das Ergebnis: Sowohl sein Führerschein als auch sein Fahrzeug wurden vorläufig abgenommen. Neue Fotos zeigen nun den Innenbereich des beschlagnahmten Autos.
Das Raser-Auto - ein VW Scirocco
Raser brettert mit 114 km/h über Gürtel – Auto weg
Seit Anfang März gelten in Österreich härtere Regeln, was die Raserei auf den Straßen betrifft. Neben einer erhöhten Geldstrafe kann es aufgrund einer Neuerung in der Straßenverkehrsordnung (34. Novelle; Anm.) ab sofort auch zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs kommen.
Am Wochenende war es schließlich so weit. Der erste Raser, der den Wiener Gürtel mit 114 km/h entlang fuhr, bekam am Sonntag die knallharte Quittung für sein Fahrverhalten: Nicht nur den Führerschein musste er abgeben, auch das Fahrzeug wechselte vorerst den Besitzer. Dieses kassierte nämlich die Polizei ab.
Red Bull, Kinder Pingui – Raser steht auf Süßes
Nun sind weitere Fotos von besagtem Fahrzeug – einem VW Scirocco – aufgetaucht. Diese zeigen den Innenbereich und die eine oder andere Vorliebe des Autobesitzers. Denn in der Mittelkonsole ist sowohl ein offenes Red Bull als auch eine Packung Kinder Pinguí zu sehen. Diese dürfte der Raser bereits vor beziehungsweise während der Fahrt konsumiert haben. Bei genauerer Betrachtung ist zudem eine kleine Flasche Jägermeister zu sehen.
Der weiße VW Scirocco bleibt die nächsten 14 Tage in Polizeigewahrsam. Wie es anschließend weitergeht, ist noch unklar. Kommt es zu einer behördlichen Beschlagnahmung, könnte das Auto infolge auch versteigert werden. Im besten Fall für den Besitzer, bekommt er dieses nach der Frist wieder retour.
Wann Rasern Auto abgenommen wird
Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb, ist es den Straßenaufsichtsorganen nun möglich, das Raser-Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.
Definitiv einkassiert wird es aber erst per Behördenentscheid, wenn...
➤ dem Lenker in den letzten vier Jahren wegen einschlägiger Vergehen schon einmal der Führerschein entzogen wurde, oder...
➤ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h im Ortsgebiet, bzw. 90 km/h außerhalb überschritten wurde (gesamter Artikel zu dem Thema hier) .