Wirtschaft

Red Bull darf Blau-Silber nicht alleine beanspruchen

Die Farbkombination Blau-Silber ist für Enerydrinks nicht ausschließlich dem Red-Bull-Konzern vorbehalten. Das entschied das EU-Gericht.

Heute Redaktion
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Der Red-Bull-Konzern holte sich vor dem EU-Gericht eine Watsche ab.
Der Red-Bull-Konzern holte sich vor dem EU-Gericht eine Watsche ab.
Bild: picturedesk.com/APA

Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Donnerstag in erster Instanz gegen den Red-Bull-Konzern entschieden. Konkret hatte das Unternehmen eine Klage gegen die Aufhebung des Markenschutzes der Farbkombination aus Blau und Silber für Energydrinks eingebracht.

Nicht präzise genug

Die Begründung des Gerichts: Blau-Silber ist nicht präzise genug, um sich von anderen Marken abzugrenzen. Um die Kombination als Marke schützen zu lassen, müsse sie genauer beschrieben werden, als einfach zwei Farben im Verhältnis von ungefähr 50:50 zu definieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red Bull kann innerhalb der nächsten zwei Monate Rechtsmittel einlegen.

Im Jahr 2013 waren die Farben als Marke für nichtig erklärt worden, nachdem das polnische Unternehmen Optimum Mark beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) Einspruch erhoben hatte. Diese Entscheidung wurde 2014 nochmals bestätigt.

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