KFV warnt

Rechtliche Folgen nach Böllerunfällen – Wer haftet?

210 Personen müssen im Schnitt jedes Jahr nach Böllerunfällen zu Silvester im Spital behandelt werden. Oftmals trifft es Kinder und Jugendliche.

Niederösterreich Heute
Rechtliche Folgen nach Böllerunfällen – Wer haftet?
Pyrotechnik kann äußerst gefährlich sein.
Getty Images

Den Donauwalzer ins Neue Jahr tanzen, ein Gläschen Sekt und jede Menge Spaß – so stellt man sich die Silvesternacht traditionell vor. Seit jeher ebenfalls dazu gehören Feuerwerke. Dass so mancher Gebrauch von Pyrotechnik blutig endet, beweisen zahlreiche Vorfälle in den vergangenen Jahren.

Alleine in Niederösterreich mussten im letzten Jahrzehnt einige Tote beklagt werden. Besonders in Erinnerung bleibt hierbei die Böller-Tragödie zu Silvester 2022, als die Zündung einer illegalen Kugelbombe zwei Menschenleben forderte. Alles dazu hier:

Ein-Mal-Eins der Pyrotechnik

  • Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt
  • Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt
  • stärkere Raketen ab 18 Jahren
  • Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen
  • "Schweizerkracher" und "Piraten" dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden

Hälfte sind Teens & Twens

Im Schnitt müssen jedes Jahr 210 Verletzte nach Böller-Unfällen im Spital behandelt werden. Meist trifft es Kinder und Jugendliche. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) handelte es sich bei 15 Prozent der Betroffenen um Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und bei 47 Prozent um Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren. Das KFV warnt nun neben den medizinischen auch vor rechtlichen Folgen.

"Wer schuldhaft handelt, dem drohen sogar Freiheitsstrafen", fasst KFV-Jurist Armin Kaltenegger zusammen. Er sah sich die Judikatur und Gerichtsprozesse zu dem Thema genauer an.

Abgesehen davon, dass es sich bei den Unfällen meist um den Gebrauch illegaler Pyrotechnik handelte, erweist sich die Haftungsfrage als essenziell.

Haftstrafen, auch unbedingt

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit verweist auf einen "Fall der jüngeren Rechtssprechung". Bei dem Prozess wurde jener Händler, der eine Kugelbombe an einen Minderjährigen verkauft hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten Haft, vier davon unbedingt, verurteilt (nicht rechtskräftig). Das Kind, das den pyrotechnischen Gegenstand gezündet hatte, erlitt schwere Kopfverletzungen, letztlich starb der Jugendliche. "Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber vermutlich auch so ein mahnendes Beispiel für andere Händler dar", so Kaltenegger.

Auch ein weiterer Prozess dürfte zu denken geben: Drei Personen wurden nach dem Import illegaler Pyrotechnik aus Tschechien wegen grob fahrlässiger Tötung zu acht bzw. zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt, wie der KFV-Jurist erklärt.

Armin Kaltenegger ist Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit
Armin Kaltenegger ist Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit
KFV

KFV-Tipps zur sicheren Verwendung von Pyrotechnik

  • Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen! Eine ganz kurze Lektüre kann Ihnen stundenlange Behandlungen in der Notaufnahme ersparen.
  • Achten Sie auf Kennzeichnungen! Kaufen Sie Feuerwerksartikel nur im Fachhandel und achten Sie auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnung.
  • Beachten Sie das Verbot des Versandhandels von pyrotechnischen Gegenständen an Letztverbraucher! Wer sich pyrotechnische Artikel zusenden lässt, kann sich nach der GewO 1994 strafbar machen.
  • Lagern Sie Raketen sicher! Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper bis Silvester an einem trockenen, kühlen Ort auf.
  • Abstand halten! Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss.
  • Achten Sie auf sichere Startmöglichkeiten! Verwenden Sie keine einzelnen Flaschen als Startrampen für Ihre Raketen und stecken Sie diese nicht einfach in die Erde! Flaschen in einer Flaschenkiste sind eine gute Startbasis!
  • Blindgänger kein zweites Mal zünden! Versuchen Sie niemals einen Blindgänger erneut zu zünden oder sofort nachzusehen, was denn schiefgelaufen ist. Er könnte verspätet zünden.
  • Stellen Sie Feuerlöscher oder Wasserkübel bereit, um im Fall des Falles gerüstet zu sein.
  • Vollständig ausgebrannte Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Restmüll entsorgt werden.
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