"Hotzenplotz"-Cover geklaut

"Räuber Rathausplatz": FPÖ darf Sujet nicht verwenden

Der "Diebstahl" von Teilen eines "Räuber Hotzenplotz"-Covers hat nun rechtliche Folgen für die Wiener FPÖ. Der Verlag klagte – mit Erfolg!

Wien Heute
"Räuber Rathausplatz": FPÖ darf Sujet nicht verwenden
Die FPÖ Wien stellte Bürgermeister Michael Ludwig als "Räuber Rathausplatz" dar.
FPÖ Wien, Verlag Thienemann-Esslinger

"Der Räuber Hotzenplotz" von Ottfried Preußler ist ein Kinderbuch-Klassiker, der in keinem Buchregal fehlen sollte. Wie "Heute" berichtete, wollte auch die Wiener FPÖ die Bekanntheit des Werkes bzw. dessen Buch-Cover für sich nutzen – und dies hatte nun rechtliche Konsequenzen.

Im Rahmen einer politischen Kampagne wurden unter dem Schlagwort "Räuber Rathausplatz" die SPÖ und der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig kritisiert. Die FPÖ verwendete dafür eine Zeichnung des Bürgermeisters – Ludwig steht hinter einem Zaun und trägt einen "Räuber-Hut" mit Feder, exakt wie auf dem "Räuber Hotzenplotz"-Cover, dessen Zeichnung von F.J. Tripp stammt.

Verlag ging vor Gericht

Die Kampagne sprach sich herum – auch der Stuttgarter Verlag Thienemann-Esslinger, der diverse Rechte für das Buch besitzt, erfuhr davon. In einer Aussendung vom April 2023 reagierte der Verlag "mit großem Befremden" auf die FPÖ-Kampagne und wies jegliche politische Vereinnahmung zurück. Die Verantwortlichen fanden den Cover-Diebstahl gar nicht lustig und klagten per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung.

Das Oberlandesgericht Wien gab dem Verlag recht, die FPÖ ging in Rekurs. Doch nun bestätigte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) die Entscheidung, wie der "Standard" berichtet. Laut den Höchstrichtern kann es im Ausnahmefall erlaubt sein, ein fremdes Werk für das eigene Schaffen zu verwenden. Allerdings nur, wenn das fremde Werk als Anregung dient und im neu geschaffenen Werk "vollständig in den Hintergrund tritt".

FPÖ darf Sujet nicht mehr benutzen

Das war bei der FPÖ-Kampagne aber nicht der Fall – hier wurden "wesentliche Teile des Originals" ohne Zustimmung übernommen. Auch das Argument der FPÖ, dass es sich hierbei um eine politische Parodie handele, ließ der OGH nicht gelten. Der Verlag habe ein wesentliches Interesse daran, "nicht mit einer politischen Kampagne (welchen Inhalts auch immer) in Verbindung gebracht zu werden".

Die FPÖ darf daher das Sujet nicht mehr verwenden, die Kampagne "Räuber Rathausplatz" wollen die Blauen aber nicht aufgeben. Wie gegenüber dem "Standard" erklärt wurde, sei die grafische Version schon vor einiger Zeit geändert worden. Die Zeichnung werde zudem künftig durch eine KI-generierte Version ersetzt.

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    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Wiener FPÖ hat Teile des "Räuber Hotzenplotz"-Covers für eine politische Kampagne verwendet, was rechtliche Konsequenzen nach sich zog
    • Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass die FPÖ das Sujet nicht mehr nutzen darf, da wesentliche Teile des Originals ohne Zustimmung übernommen wurden, und die Partei plant nun, die Zeichnung durch eine KI-generierte Version zu ersetzen
    red
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