Reisen

Keine Quarantäne mehr für Kroatien-Urlauber

Am 1. Juni fällt auch die letzte Hürde für Kroatien-Rückkehrer. Bisher mussten sich "nur" Getestete in eine 10-tägige Heimquarantäne begeben.

Christine Scharfetter
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Blick auf Dubrovnik (Archivfoto)
Blick auf Dubrovnik (Archivfoto)
PIXSELL / EXPA / picturedesk.com

Ab Dienstag steht dem langersehnten Kroatien-Urlaub wirklich nichts mehr im Weg: Am 1. Juni soll auch die Quarantänepflicht für getestete Kroatien-Rückkehrer fallen, berichtet der "Kurier" unter Berufung auf das Gesundheitsministerium. Gerade rechtzeitig vor dem nächsten verlängerten Wochenende.

Zuletzt durften lediglich Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne aus dem beliebten Urlaubsland nach Österreich einreisen. "Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt weitere Reiseerleichterungen", so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Die epidemiologische Lage verbessere sich in verschiedenen Regionen. "Daher können wir die Liste der Länder mit geringem Infektionsgeschehen erweitern."

Offen für Tourismus

Aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage vor Ort kommen demnach sämtliche Länder, die derzeit auf Anlage B1 (Risikostaaten) angeführt sind, künftig auf Anlage A (Staaten mit geringem Infektionsgeschehen). Damit ist nicht aus Kroatien, sondern auch aus Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern eine Einreise mit 3-G-Nachweis - nun auch zu touristischen Zwecken - möglich. Die verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) frühesten 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich bleibt bestehen.

Zuletzt hatte die  Bundesregierung Lockerungen für österreichische Kroatienurlauber ab 10. Juni in Aussicht gestellt. Nun wird die Novelle heute noch erlassen und am Dienstag, dem 1.6.2021, 0 Uhr in Kraft treten.

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    Als <strong>Impf-Nachweis</strong> zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.
    Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.
    Christoph Hardt / Action Press / picturedesk.com

    Alle Staaten aus Anlage A (geringes Infektionsgeschehen) im Überblick:

    Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Kroatien, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlange, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan und Zypern.