Niederösterreich
Prozess um tote Leonie (13) Urteil erst am 2. Dezember
Erst am 2. Dezember 2022 soll es ein Urteil gegen die drei Angeklagten im Fall Leonie geben. Eine Krankheit der Richterin verschleppte den Prozess.
Eigentlich hätte mit den drei Angeklagten im Fall Leonie relativ kurzer Prozess gemacht werden sollen – an sechs Prozesstagen am Wiener Landl wäre alles in zwei Wochen erledigt gewesen, am 6. Oktober war ursprünglich die Urteilsverkündung angesetzt.
Richterin erkrankt
Doch zu Beginn der zweiten Prozesswoche war die Richterin erkrankt, die ganze Prozessplanung musste umgeworfen werden.
"Gerade im Schwurgericht ist die Terminfindung sehr schwer, da ja die gleiche Jury zum Einsatz kommen muss. Das heißt, man muss einen neuen Termin finden, wo alle drei RichterInnen, die VerteidigerInnen, die Staatsanwaltschaft und alle Geschworenen und letztlich auch der/die Dolmetscherin Zeit haben, weiters die ZeugInnen und allfällige Sachverständige, so nicht schon alle gehört wurden, zusätzlich braucht man einen Saal, in dem ein Schwurgericht möglich ist", erklärte erst letzte Woche Vizepräsidentin Christina Salzborn.
Mittlerweile wurden drei Termine gefunden: Montag, 24. Oktober, Montag 14. November sowie Freitag, 2. Dezember 2022. Am ersten Dezemberfreitag soll dann auch ein Urteil fallen.
Wie berichtet hatte Leonie Ende Juni 2021 eine tödliche Dosis XTC in einer kleinen Gemeindewohnung in Wien-Donaustadt untergejubelt bekommen, die leblose Schülerin aus Tulln an der Donau wurde anschließend an einen Baum gelehnt – alles dazu hier. In der Folge wurden drei Afghanen (19, 20, 23) angeklagt – sie zeigten sich bis dato kaum bis wenig geständig (für alle drei gilt die Unschuldsvermutung).
20 Jahre oder lebenslang
Den Tod sollen sie jedoch nicht geplant haben, dies bewahrte sie auch vor einer Mordanklage. Dennoch ist das Strafausmaß (Anklage lautet: Vergewaltigung mit Todesfolge, Anm.) gleich hoch wie bei Mord: Bis zu lebenslanger Haft erwartet den Erstangeklagten (23). Die anderen beiden Beschuldigten waren bei der mutmaßlichen Tat erst 18 Jahre alt (oder älter, aber unter 21 Jahre, Anm.), sie haben vorm Schwurgericht eine Höchststrafe von bis zu 20 Jahre zu befürchten.
Eltern warten 1,5 Jahre auf Gerechtigkeit
Das Urteil gibt es – wenn alles wie geplant läuft – eben erst Anfang Dezember. Somit müssen die Eltern fast 1,5 Jahre auf Gerechtigkeit warten.