Niederösterreich

Prozess um Missstände in Heim – Manager freigesprochen

Jener Manager, der im Rahmen des Prozesses rund um Missstände in einem Pflegeheim in NÖ angeklagt war, wurde jetzt im Zweifel freigesprochen.

Isabella Nittner
Die beiden Angeklagten (vorne) im Verhandlungssaal am Montag, 12. Dezember 2022, im Rahmen eines Prozesses u.a. wegen Quälens von wehrlosen Personen in Pflegeheim, im Landesgericht in Wiener Neustadt.
Die beiden Angeklagten (vorne) im Verhandlungssaal am Montag, 12. Dezember 2022, im Rahmen eines Prozesses u.a. wegen Quälens von wehrlosen Personen in Pflegeheim, im Landesgericht in Wiener Neustadt.
ALEX HALADA / APA / picturedesk.com

Erstes Urteil am zweiten von insgesamt drei Prozesstagen am Landesgericht Wiener Neustadt! Wie berichtet, sind zwei teils ehemalige Mitarbeiterinnen des SeneCura-Pflegeheims wegen des Vernachlässigens wehrloser Personen angeklagt – alles dazu hier und hier.

Im Zweifel

Auch ein Manager der Heim-Gruppe musste sich im Rahmen der Causa vor Gericht verantworten. Der Vorwurf in seinem Fall: Schwere Nötigung. Konkret soll der 62-Jährige einer Mitarbeiterin (42) mit einer 200.000 Euro-Klage gedroht haben, wenn sie die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nicht unterschreibe, was die Frau auch vor Gericht nochmals festhielt.

Der Mann bekannte sich zu Beginn des Prozesses nicht schuldig und schilderte die Vorfälle anders: Seinen Angaben zufolge habe er der Mitarbeiterin lediglich zu bedenken gegeben, dass er sich überlegen müsse, ob er nicht wegen Wiedergutmachung vor Gericht ziehe, sollten die von der Frau beim Land gemeldeten Umstände zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen führen. Zu einer Unterschrift habe er sie nicht gezwungen, betonte der Manager felsenfest.

Der Prozess findet am Landesgericht Wr. Neustadt statt.
Der Prozess findet am Landesgericht Wr. Neustadt statt.
Bild: Daniel Schreiner

Viel mehr seien mögliche Konsequenzen beim Brechen einer Verschwiegenheitspflicht besprochen worden, wie die APA berichtet.

Der 62-Jährige wurde schließlich im Zweifel freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig – es gilt daher immer noch die Unschuldsvermutung.

Prozess geht weiter

Für die beiden angeklagten Frauen geht der Prozess indes weiter, auch sie bekannten sich am ersten Auftaktstag nicht schuldig. Am Dienstag standen die Einvernahmen gleich mehrerer Zeugen am Programm, darunter auch jener Gutachterin, die den Fall aufgrund ihrer Expertise strafrechtlich ins Rollen gebracht hatte.

Sie gab an, sich bei ihrer Prüfung auf die Pflegedokumentation gestützt zu haben. Der Heimbetreiber gibt aufgrund des damaligen Personalnotstandes an, dass jene Dokumentation aber nur unzureichend stattgefunden habe.

Für alle Angeklagten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

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