Wirtschaft
Amazon Prime-Kunden können Geld zurückfordern
Die Arbeiterkammer legt sich mit Amazon an: Weil Gerichte die Preiserhöhung für das Prime-Abo für unrechtmäßig erklärt haben, können Kunden nun Geld zurückfordern.
Die Arbeiterkammer hatte den Versandriesen Amazon wegen unzulässiger Vertragsklauseln und unrechtmäßiger Geschäftspraktiken geklagt und sowohl vom Handelsgericht Wien als auch letztlich vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Neben den irreführenden Preisangaben – bis kurz vor Ende des Bestellvorgangs wird immer nur die (niedrigere) deutsche Mehrwertsteuer mitgerechnet – stand vor allem eine Preiserhöhung für das Prime-Abo am Pranger.
Dabei geht es um die ab dem Jahr 2017 vorgenommene Erhöhung von 49 Euro auf 69 Euro jährlich – insgesamt also bereits 40 Euro pro Kunden. Der Rückzahlungsanspruch besteht deswegen, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.
Amazon widersetzt sich Urteil
Amazon zeigt sich davon allerdings unbeeindruckt und weigert sich, auch nur einen Cent zurückzuzahlen. Der Konzern argumentiert, dass durch den zwischenzeitlich erweiterten Leistungsumfang, eine Preiserhöhung rechtlich zulässig sei. Kunden, denen das nicht passe, könnten die Prime Mitgliedschaft jederzeit kündigen.
"Es kann nicht sein, dass Amazon österreichische Gerichtsurteile missachtet. Die Rechtsordnung gilt auch für internationale Konzerne!", ärgert sich AK-Präsidentin Renate Anderl. Sie rät Prime-Kunden, sich beim Konsumentenschutz der AK Wien zu melden. Die AK sammelt jetzt die Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.
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(rcp)