Salzburg

Postler überrollte Mädchen (2) – Geldstrafe!

Der Mann muss 4.510 Euro an Geldstrafe zahlen. Er hatte im Mai 2022 ein Mädchen mit seinem Pkw tödlich erfasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Clemens Pilz
Urteil gegen einen Mitarbeiter der Post. (Symbolfoto)
Urteil gegen einen Mitarbeiter der Post. (Symbolfoto)
Getty Images

Mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung endete am Donnerstag der Prozess gegen einen Postbediensteten, der im Vorjahr mit seinem Fahrzeug eine Zweijährige überrollt hatte. Der Mann wurde vor dem Bezirksgericht Hallein (Sbg.) zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 4.510 Euro verurteilt. Er war bisher unbescholten und hatte ein Tatsachengeständnis abgelegt, beteuerte aber seine Unschuld.

Die Tragödie hatte sich am 3. Mai um 8.20 Uhr ereignet. Der Postler war rund 15 Meter vor dem Haus der Familie des Mädchens stehengeblieben. Er händigte zwei Burschen die Post aus, stieg dabei aber nicht aus, sondern blieb im Kastenwagen sitzen. Als er weiterfuhr, wurde die Schwester der Burschen vom rechten Vorderreifen erfasst.

Der Briefträger leistete noch erste Hilfe, das Mädchen verstarb aber kurz darauf. Die Staatsanwaltschaft sah den Mann insofern in Verantwortung, als dass er sich hätte vergewissern müssen, dass sich beim Weiterfahren keine Personen um den Wagen befinden. Etwa, indem er aussteigt.

Hätte Postler das Fahrzeug verlassen müssen?

Der Postler sagte aus, er habe vor dem Wegfahren nach rechts, links und vorne geschaut und das Mädchen nicht bemerkt. "Der Vorfall tut mir unendlich leid", so der Angeklagte. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, da ein Aussteigen zur Kontrolle, ob sich niemand beim Wagen befindet, "eine Überspannung der Sorgfaltspflicht" wäre. Der Richter sah dies anders. Der Lenker hatte das Mädchen kurz davor nämlich noch beim Haus stehen gesehen und hätte sich Gedanken machen müssen, als es plötzlich aus dem Sichtfeld verschwunden war.

50.000 Euro Schmerzengeld

Das Urteil von 4.510 Euro Geldstrafe ist nicht rechtskräftig. Die Haftpflichtversicherung des Angeklagten soll laut Verteidiger bereits 50.000 Euro an Schmerzengeld und Begräbniskosten an die Familie überwiesen haben.

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