Wien

Pickerl-Wirrwarr – Strafen waren nicht gerechtfertigt!

Überlappungszone oder nicht? Anrainer des 21. und 22. Bezirks kassierten am 1. Juli Strafzettel – ungerechtfertigt, wie nun bekannt wurde.

Heute Redaktion
Robert B. (62) stellte sein Fahrzeug für einen Sprung in die Donau über der Bezirksgrenze ab und kassierte dafür einen Strafzettel. Ungerechtfertigt, wie sich nun herausstellt.
Robert B. (62) stellte sein Fahrzeug für einen Sprung in die Donau über der Bezirksgrenze ab und kassierte dafür einen Strafzettel. Ungerechtfertigt, wie sich nun herausstellt.
Denise Auer

Große Aufregung herrschte am 1. Juli bei Parkpickerl-Besitzer aus Floridsdorf und der Donaustadt. Die angekündigte Überlappungszone (Floridsdorfer dürfen im Bereich Arbeiterstrandbadstraße und Donauturmstraße über der Bezirksgrenze stehen und umgekehrt) sollte mit Juli in Kraft treten. Dennoch wurde am ersten Tag des Monats noch gestraft – wir berichteten. Die Regelung gelte erst ab 4. Juli, hieß es daraufhin von Seiten der Stadt – zum Ärger der Autofahrer.

Bezirksvorsteher: "Uns wurde der 1. Juli kommuniziert"

Nun sieht alles anders aus: Wie der Floridsdorfer Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) mitteilte, waren die Strafen nicht gerechtfertigt. "Offenbar ist das behördenintern nicht ausreichend kommuniziert worden", so Papai, der sich nach dem Bekanntwerden der Anzeigen mit dem Magistrat in Verbindung setzte und von einem "Rechtsirrtum" sprach.

Die Stadt habe gegenüber dem Bezirk den 1. Juli kommuniziert – so habe man dies auch an die Bewohner weitergegeben, erklärt Papai. Über ein Treffen, bei dem der 4. Juli als Startdatum vereinbart wurde, wäre man nicht informiert. Somit hätten die Floridsdorfer am ersten Julitag "im guten Glauben" über der Bezirksgrenze geparkt. 

Stadt: "Floridsdorfer wurden falsch informiert"

Die Stadt sieht den Schwarzen Peter beim Bezirk: "Den Bürgern in Floridsdorf wurde fälschlicherweise ein Start der neuen Regelung per 1.Juli kommuniziert", so eine Sprecherin der zuständigen Magistratsabteilung MA46. In einem Punkt ist man sich einig: Die Lenker müssen die Strafe nicht zahlen. Ist dies schon passiert, wird das Geld rückerstattet.

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