Klage der AK

Per WhatsApp gefeuert – 17.000 Euro für Schwangere

Wegen Beschwerden musste eine schwangere Gastrohilfskraft immer wieder in den Krankenstand gehen. Ihre Chefin feuerte sie daraufhin.

Österreich Heute
Per WhatsApp gefeuert – 17.000 Euro für Schwangere
Weil sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden in den Krankenstand ging, wurde eine Hilfskraft gefeuert (Symbolbild).
Getty Images

Eine Steirerin arbeitete rund ein Jahr als Hilfskraft in einem Grazer Gastronomie-Betrieb. Schließlich wurde die Frau schwanger, sie gab dies daraufhin der Betriebsleitung bekannt. Während der Schwangerschaft litt die werdende Mutter aber immer wieder unter massiven Beschwerden, musste daher wiederholt in den Krankenstand gehen.

Dies war offensichtlich ihrer Chefin ein Dorn im Auge. Mehrmals drohte die Frau der Schwangeren, wenn sie weiterhin in Krankenstand gehen würde, werde sie entlassen. Als sich die Hilfskraft wieder schlecht fühlte und zu Hause bliebe, machte die Chefin die Drohung wahr und feuerte sie per WhatsApp.

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    Denise Auer

    17.000 Euro Entschädigung für Gefeuerte

    Die schwangere Steirerin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Wie diese in einem Facebook-Posting bekannt gibt, hätte die Chefin gleich zwei Fehler begangen: "In der Schwangerschaft ist man grundsätzlich kündigungs- und entlassungsgeschützt und ein Krankenstand ist ohnehin nie ein Grund für eine Entlassung!"

    Die Sache ging vor Gericht – und für die Steirerin gut aus. Die Arbeiterkammer konnte eine Kündigungsentschädigung von 10.000 Euro sowie eine einmalige Zahlung von 7.000 Euro an die entlassene Angestellte erkämpfen. Zudem wurde das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einverständnis beendet.

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine schwangere Gastrohilfskraft wurde wegen wiederholtem Krankenstand per WhatsApp von ihrer Chefin gefeuert
    • Die Arbeiterkammer konnte eine Kündigungsentschädigung von 10.000 Euro sowie eine einmalige Zahlung von 7.000 Euro an die entlassene Angestellte erkämpfen
    • Das Arbeitsverhältnis wurde in beidseitigem Einverständnis beendet
    red
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