Falsche Pflegestufe
Schwerkranke Wienerin bekam 15.000 Euro zu wenig
Die Wienerin – nach Hirnblutung dement – war nur Pflegestufe 1. Dank der AK erkämpfte ihre Schwester nun Tausende Euro, die ihr vorenthalten wurden.
Schwerer Schicksalsschlag für Gertrude H. (63, Name geändert): Vor mehr als zwei Jahren wurde die Wienerin nach einer Hirnblutung schwer dement. Die Schwester übernahm kurzzeitig die Pflege und fiel aus allen Wolken, als sie die Finanzen der Frau einsah.
Trotz schwerer Krankheit nur Pflegestufe 1
Die Schwerkranke bekam von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nur den niedrigsten Tarif (Pflegestufe 1) ausbezahlt. "Ich verstand die Welt nicht mehr", so die fassungslose Angehörige: "Mit einer Hirnblutung und Demenz im Pflegeheim – das kann niemals Pflegestufe 1 sein."
Ihr Glück, dass sie sich als pensionierte Krankenpflegerin mit dem Gesundheitswesen auskannte und gemeinsam mit der AK eine Klage gegen den Bescheid einbrachte – ein riesiger bürokratischer Aufwand mit Mappen voll schwer verständlicher Unterlagen.
"Wir fragen uns, warum bei einem so eindeutigen Fall wie hier keine gründlichere Begutachtung der PVA stattfand", so AK-Juristin Krisztina Juhasz zu "Heute". Im April durfte auch sie sich über das Urteil freuen: Rückwirkende Einstufung auf Pflegestufe 5 mit 930 Euro mehr pro Monat – insgesamt wurden rund 15.000 Euro für die Frau fällig.
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Auf den Punkt gebracht
- Die Wienerin, die nach einer Hirnblutung schwer dement wurde, erhielt aufgrund eines Fehlers der Pensionsversicherungsanstalt 15.000 Euro weniger an Pflegegeld
- Dank der Unterstützung der Arbeiterkammer konnte ihre Schwester erfolgreich eine Klage einreichen und die Einstufung auf Pflegestufe 5 erreichen, was zu einer Nachzahlung von insgesamt 15.000 Euro führte