60-Jähriger vor Gericht

Patron verkaufte im Puff Potenzmittel und Koks

Der Geschäftsführer einer Schweizer Kontaktbar ist zu einer bedingten Haft von 16 Monaten und einer Strafe von rund 3.140 Euro verurteilt worden.
Newsdesk Heute
20.03.2025, 21:22

Als ein Ort für Genießer wird der Club beschrieben, wo Entspannung pur angeboten werde. Doch neben dem horizontalen Gewerbe sind in der Kontaktbar in Wädenswil, Kanton Zürich, an die vornehmlich männliche Kundschaft auch Drogen verkauft und Potenzmittel abgegeben worden.

Am Montag stand deshalb der 60-jährige Schweizer Geschäftsführer vor dem Bezirksgericht Horgen. Laut Anklage hat er im Frühjahr 2023 von einem unbekannten Dealer 50 Gramm Kokain für 4000 Franken (etwa 4200 Euro) gekauft. Er packte die Drogen in Portionen von 0,8 Gramm und übergab sie seiner Barfrau, damit sie das Kokain an die Gäste für je hundert Franken verkaufen konnte.

400 Gramm Haschisch für die Freundin

Im Weiteren wurden im Club den Freiern auf Wunsch das illegale indische Potenzmittel Kamagra unentgeltlich abgegeben. Es handelt sich dabei um ein Generikum von Viagra. Zudem hat der Beschuldigte für seine Freundin noch knapp 400 Gramm Haschisch für 2000 Franken gekauft.

Bei der Razzia in der Kontaktbar durch die Kantonspolizei Zürich im Mai 2023 fanden die Beamten in der Küche noch 19 Gramm Kokain, 52 Packungen à sieben Stück Kamagra sowie noch 376 Gramm Haschisch.

Staatsanwältin verlangt Gewinnabgabe

Die Staatsanwältin verlangte für den nicht einschlägig vorbestraften Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe und eine zu bezahlende Buße von 3900 Franken. Zudem soll er den Gewinn von 1300 Franken abliefern und die Verfahrenskosten von 2000 Franken berappen.

Er habe nur aus finanziellen Gründen das Kokain verkauft. "In seinem Geschäftsmodell hat er auch das Potenzmittel gratis abgegeben." Der Beschuldigte soll wegen Verbrechens (Kokain) und Vergehens (Haschisch) gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Heilmittelgesetz (Potenzmittel) verurteilt werden.

Verteidigerin fordert bedingte Geldstrafe

Demgegenüber forderte die Verteidigerin eine Verurteilung einzig wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ihr geständiger Mandant sei mit einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen. Das Gutachten bezüglich des Kokain-Reinheitsgrades sei aus formalen Gründen nicht verwertbar.

Man müsse deshalb von einem bedeutend geringeren Reinheitsgrad ausgehen, es handle sich nicht um einen schweren Fall. In der Anklageschrift wird der Reinheitsgrad des Kokains mit 92 Prozent beziffert. Ihr Mandant habe nur einmal mit Kokain gehandelt, habe die Tat nicht von langer Hand geplant und sei geständig. Er sei in den Corona-Zeiten in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Das Bezirksgericht Horgen folgte aber den Anträgen der Staatsanwältin, reduzierte einzig die Buße auf 3000 Franken. "Sie haben den falschen Weg eingeschlagen", sagte der Richter. Von Einsicht und Reue habe man nicht viel gehört. Der Beschuldigte habe sich nicht aus finanzieller Not leiten lassen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 20.03.2025, 21:22
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