Niederösterreich
Therapien für Häftlinge – über 3 Mio. Euro Kosten
Nach einer parlamentarischen Initiative der FP schlüsselt jetzt das Ministerium die Kosten von externen Therapien von Häftlingen auf.
Abgeordneter Christian Lausch und weitere FP-Nationalratsabgeordnete hatten am 24. Mai2023 eine parlamentarische Anfrage (Betreff: "Externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen“) an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gestellt. Nun ist die Anfragebeantwortung da.
So wollte die FP wissen: Wie hoch waren in den Jahren 2021 und 2022 die Kosten für Therapien bzw. pädagogische Maßnahmen durch externe Betreuer? Laut Ministerium machten die "Sachauszahlungen" für Psychotherapeuten bzw. Psychologen in Österreichs Gefängnissen (28 wurden angeführt) 2022 exakt 3.234.809,82 Euro aus. 2021 waren es noch 2.677.705,93 Euro gewesen.
Kosten für weitere Therapieformen
Für weitere Therapieformen kamen 2022 exakt 440.973,97 Euro dazu, 2021 waren es 387.888,82 Euro gewesen.
"Eine getrennte Auswertung für externe pädagogische Maßnahmen kann nicht erhoben werden, da diesbezüglich keine getrennte Kontierung existiert bzw. keine statistischen Aufzeichnungen im Wirtschaftsbereich geführt werden", so das Ministerium.
Weiters wollte die FP wissen: "Welche finanziellen Mittel wurden 2021 und 2022 für externe Betreuung der Häftlinge aufgewendet? Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 für externe Versorgung von Häftlingen bei praktischen Ärzten angefallen? Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 für die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in psychiatrischen Krankenanstalten angefallen?"
"Verwiesen wird auf die beiliegende Übersicht Beilage 1", heißt es hierzu aus dem Ministerium (siehe tabellarische Auflistung u., Angaben in Mio. Euro)
Außer mit dem Landesklinikum Mauer gibt es laut der Justizministerin übrigens keine anderen Verträge mit psychiatrischen Krankenanstalten.
Zum Schluss wollten Lausch und seine FP-Kollegen noch wissen: "Wie hoch sind bundesweit die täglichen Pflegegebühren in den psychiatrischen Krankenanstalten?"
"Unvertretbar hoher Verwaltungsaufwand"
"Die Erhebung der Tagesgebühren sämtlicher psychiatrischer Krankenanstalten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand erfordern, daher muss die Angabe der Tagesgebühren auf die wesentlichsten Krankenanstalten beschränkt werden", so das Ministerium und fügte abschließend folgende Tabelle an: