Wien
Parkpickerl-Wildwuchs: Alle Ausnahmen jetzt fixiert
Ab März fällt fast ganz Wien unter das Parkpickerl-Regime. Nur eine Handvoll Grätzln darf sich über eine Ausnahme freuen.
Ab 1. März ist fast ganz Wien Kurzparkzone, wochentags von 9 bis 22 Uhr ist das Parken dann kostenpflichtig. Davon betroffen wären auch kaum besiedelte Gebiete, kleine Straßen gesäumt von Einfamilienhäusern am Stadtrand oder Naherholungsgebiete wie die südliche Donauinsel.
Sonderregelung
Wie das Büro von Planungsstadträtin Ulli Sima bekanntgab, wird es einige Ausnahmen geben. Darunter etwa eben auch die südliche Donauinsel. "Was Ausnahmen betrifft, sind wir restriktiv. Es handelt sich hier um ein abgelegenes und mit Öffis nicht unbedingt sehr einfach erreichbares Gebiet", erklärte man den Schritt gegenüber "Heute".
An anderen Orten am Stadtrand ging man mit Bürgerbefragungen vor, etwa am Heuberg im 17. Bezirk. Auf der Donauinsel hat man eine Sonderregelung mittels Zwei-Stunden-Kurzparkzone zwischen 8 und 11 Uhr gefunden, damit das Auto nicht tage- oder wochenlang stehen bleibt.
Die Gesamtübersicht aller Parkpickerl-Ausnahmen
14. Bezirk: Mauerbachstraße nach der Hohen Wand und Wolfsberg, 17. Bezirk: Oberer Heuberg, 21. Bezirk: Senderparkplatz, 22. Bezirk: Raffineriestraße stadtauswärts ab Biberhaufenweg, 23. Bezirk: Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße, aber nur dort, wo auf beiden Seiten der Straße Gewerbegebiet ist.