Niederösterreich
Parkkarten auch für Lehrer und andere Systemerhalter
Was in Wien nicht geht, kommt in Schwechat: Die Stadt macht für Lehrer und andere Berufsgruppen Ausnahmen bei der kostenpflichtigen Kurzparkzone.
Anders als in Wien, wo man wie berichtet keine Ausnahmen machen will, soll es eben solche für die flächendeckende Kurzparkzone in Schwechat (ebenfalls ab 1. März) sehr wohl geben. Parkkarten, die von der Kurparkzone befreien, werden grundsätzlich an Personen mit Hauptwohnsitz in Schwechat ausgestellt. Auswärtige Mitarbeiter in systemrelevanten Institutionen können aber, wie jetzt bekannt wurde, ebenfalls Parkkarten beantragen.
Parkplatzmangel auf Grundstücken
Auf den Grundstücken der Schwechater Blaulichtorganisationen, Schulen, Kindergärten, Horte und Tagesbetreuungen sind oft nur bedingt Stellplätze für Mitarbeiter vorhanden. Die Stadtgemeinde hat sich daher entschlossen eben diesen Mitarbeitern Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf eine Parkkarte zu stellen. Sie erhalten das Antragsformular von Arbeitgeber, Direktion, Leitung oder Kommandanten.
In vielen Städten sei dies keine Selbstverständlichkeit, für Bürgermeisterin Karin Baier jedoch ein klarer Fall heißt es in einer Aussendung „Wir wissen, dass viele mit systemrelevanten Berufen keinen Hauptwohnsitz in Schwechat haben. Dieses Personal ist uns aber wichtig und wir wollen, dass die Stabilität unserer Stadt gewährleistet ist“, erklärt die Bürgermeisterin.