Post verliert Thermomix
Paket weg – Grazerin bleibt auf 1.000 € Schaden sitzen
Nach monatelangem Hin und Her erklärt die Post einen Thermomix für verloren und bietet der Konsumentin nur eine minimale Entschädigung.
Ein Paket von Vorarlberg nach Graz zu schicken, klingt eigentlich nach einer Routineangelegenheit. Doch für Michaela M. wurde daraus ein monatelanger Albtraum, der mit dem mysteriösen Verschwinden ihres Pakets endete – und einer Entschädigung, die kaum den Wert des Inhalts deckt.
Von ihrem Vater bekam sie einen lang ersehnten Thermomix geschenkt. Die Küchenmaschinen sind nicht gerade günstig. Er schickte Michaela das Gerät in Originalverpackung Anfang Juni in die Steiermark.
Ein simpler Versand wird zum Desaster
Das Paket wurde in Hittisau aufgegeben, drei Tage später kam es im Verteilerzentrum Kalsdorf an. Dann begann das Chaos: Die Adresse auf dem Paket sei laut der Post nicht mehr lesbar gewesen. Das Paket wurde aus dem Transportprozess genommen. Ein Nachforschungsantrag war erforderlich, damit das Paket neu beschriftet werden konnte.
Doch dann hieß es, dass das Paket beschädigt sei und neu verpackt werden müsste. Kurz darauf befand es sich wieder in Verteilung. "Dann bekam ich plötzlich eine E-Mail vom Paketservicecenter. Ich musste immer wieder neue Details liefern – Fotos vom Paket, Angaben über die Größe und das Gewicht des Pakets. Sie wollten wissen, was im Paket ist und ob ich die Gerätenummer mitteilen kann. Es war unglaublich aufwendig, das alles herauszufinden", schildert die Grazerin. Alle Mühe half nichts: Zwei Monate später, Mitte August, erklärte die Post das Paket plötzlich für verloren.
Grazerin will 1.500 Euro von der Post
Doch der Ärger endete hier nicht: Für den entstandenen Schaden zahlte die Post 510 Euro Entschädigung. Der Thermomix kostete aber rund 1.500 Euro. Die Begründung? Der Wert des Pakets sei bei der Aufgabe zum Versand nicht angegeben worden. "Mein Vater wurde nicht danach gefragt und wusste auch nicht, dass er den Wert angeben kann. Es liegt doch an der Post, den Wert zu dokumentieren, nicht an den Konsumenten", meint dazu Michaela. Sie hat mittlerweile rechtliche Schritte eingeleitet und kämpft um die volle Schadenersatzsumme.
"Das Paket ist ohne Verschulden von ihr in Verlust geraten. Als unschuldige Konsumentin ist sie nicht bereit, auf einem Schaden von rund 1.000 Euro sitzen zu bleiben. Ich wurde daher beauftragt, den offenen Schaden vorerst außergerichtlich und bei Scheitern der außergerichtlichen Gespräche gerichtlich einbringlich zu machen", sagt dazu ihr Anwalt, Michael Damitner.
Post "bedauert Unannehmlichkeiten"
Seitens der Post bedauert man die entstandenen Unannehmlichkeiten für die Familie, verweist allerdings auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach bei einem "Paket Österreich" bei Verlust die Haftungsobergrenze 510 Euro beträgt. "Beim Versand von höherwertigen Gegenständen muss eine geeignete Versandart gewählt werden, beispielsweise als 'Paket Österreich mit Wertangabe', um eine vollständige Haftung zu gewährleisten. Die Wahl der Versandart obliegt dem Absender. Selbstverständlich beraten die Kollegen in den Post-Geschäftsstellen unsere Kunden gerne auf Anfrage", heißt es.
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Auf den Punkt gebracht
- Eine Grazerin erlebte einen monatelangen Albtraum, als ihr Thermomix-Paket auf dem Weg von Vorarlberg nach Graz verloren ging und die Post nur eine minimale Entschädigung von 510 Euro für den 1.500 Euro teuren Thermomix anbot.
- Trotz rechtlicher Schritte und der Forderung nach voller Schadensersatzsumme verweist die Post auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Haftungsobergrenze bei Verlust.