Prozess um Entlassung

Orgasmus-Päpstin: "Das war nicht pornografisch!"

Die gekündigte "Orgasmus-Päpstin" zieht wieder vor Gericht: Die Ex-Volksschul-Lehrerin will "Gerechtigkeit" – eine Einigung ist aber noch fern.
Lea Strauch
14.02.2025, 08:03

Die "Orgasmus-Päpstin" gegen das Land Oberösterreich: Am Donnerstag wurde der Prozess um die ehemalige Lehrerin fortgesetzt. Kurz vor Weihnachten 2023 war die 48-Jährige Niederösterreicherin wegen ihrer Nebentätigkeit entlassen worden. Auf diversen Social-Media-Kanälen gibt die Pädagogin Tipps für ein erfülltes Sexleben.

Dafür gab es schließlich die Fristlose. Der Anwalt der Pädagogin vermutet, dass "von irgendwo politischer Druck" gekommen sein müsse. Am Donnerstag trafen sich beide Seiten jedenfalls vor dem Landesgericht Linz.

Der Grundtenor: Sowohl die 48-Jährige als auch die Gegenseite seien zwar weiterhin offen für einen Vergleich. Jedoch lägen "die Vorstellungen zu weit auseinander", so der Rechtsvertreter der Bildungsdirektion. "Das hat mit der Schule überhaupt nichts zu tun gehabt", argumentierte die Betroffene dagegen mehrmals. Privates und Arbeit habe sie immer strikt getrennt.

"Extreme Vernachlässigung"

Dass ihre Online-Persönlichkeit für ihren Beruf ein Problem werden könnte, sei "kein Thema" gewesen. Denn: "Ich hätte nicht gedacht, dass Volksschüler sich dort bewegen". Die Kinder in ihren Klassen – in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren – dürften sich eigentlich noch gar nicht auf den Plattformen bewegen, so ihre Begründung.

Damit hat die Orgasmus-Päpstin nicht ganz unrecht: Laut Nutzungsbedingungen ist TikTok erst ab 13 Jahren erlaubt, dieselbe Altersgrenze gilt offiziell auch für Facebook und Instagram. Sie sieht darin eine "extreme Vernachlässigung der Aufsichtspflicht".

Verhandlung wird fortgesetzt

Ihre Zielgruppe seien 40- bis 65-Jährige. Die Richterin fragte dann – leicht skeptisch – ob sich diese Klientel mit der Nutzergruppe auf TikTok deckt. Laut Studien würden sich dort nämlich eher junge User bewegen. Das könne die Niederösterreicherin "nicht bestätigen". Sie bekomme dort aktuell viele Anfragen von älteren Männern und Frauen.

Zudem sei der Inhalt ihrer Accounts "nicht einmal ansatzweise pornografisch" gewesen. Die 48-Jährige wurde mehrere Stunden befragt, einige Zeugen sollten auch aussagen – dafür reichte am Donnerstag aber die Zeit nicht. Die Verhandlung soll am 8. Mai fortgesetzt werden.

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } Akt. 14.02.2025, 08:38, 14.02.2025, 08:03
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