Fotograf klagte
ORF zeigt Prater-Fotos trotz Verbots: 1.260 Euro Strafe
Der ORF verwendete trotz Nein des Fotografen Bilder eines Stromausfalls im Prater. Der Fotograf klagte – mit Erfolg. Der ORF muss zahlen.
Am 6. Juni 2022, kurz nach 20 Uhr, kam es im Prater plötzlich zu einem Mega-Stromausfall. Die Musik verstummte, die Lichteffekte blieben aus und zahlreiche Besucher in den Fahrgeschäften stecken. Einem Wiener ging währenddessen ein Licht auf: Er zückte sein Handy und schoss von den Steckengebliebenen mehrere Fotos, die er anschließend auf Twitter (jetzt X) stellte.
Am nächsten Tag meldete sich ein Journalist der "Zeit im Bild" bei ihm und fragte: "Dürfte ich Ihre Fotos vom Stromausfall im Prater gestern für einen Beitrag verwenden?" Als der Hobbyfotograf daraufhin ein Honorar wollte, meinte der ORF-Mitarbeiter: "Leider können wir dafür nicht bezahlen."
Die Bilder des Tages
Fotograf wollte 4.000 Euro für Fotos
Für den Wiener war somit klar, dass das Geschäft geplatzt war, berichtet die "Presse". Mit der Argumentation, dass der TV-Sender bei einem wichtigen Ereignis dazu berechtigt sei, zeigte der dennoch drei Fotos in der "ZiB1". Der Grund: Ein anderer ORF-Redakteur hatte die Fotos auf Twitter ebenfalls gesehen und ohne bei dem Fotografen anzufragen, diese im Beitrag verwendet.
Der Wiener klagte und verlangte für die drei veröffentlichten Fotos insgesamt 4.000 Euro. Der ORF argumentierte wiederum, dass laut Urheberrechtsgesetz "zur Berichterstattung über Tagesereignisse" auch Werke anderer "in einem durch den Informationszweck gerechtfertigten Umfang" gesendet werden. Das gilt aber nur für "Werke, die bei Vorgängen, über die berichtet wird, öffentlich wahrnehmbar werden".
ORF muss jetzt 1.260 Euro zahlen
Mehrere Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof brachten schließlich Licht ins Dunkel der Causa: Der ORF hätte auch ohne diese Fotos über den Stromausfall berichten können, es fehle die Rechtfertigung. Denn "dass Personen in den Fahrgeschäften festhängen, versteht der Rundfunkteilnehmer auch ohne Fotos allein durch verbale Schilderung", so das Gericht.
Der ORF muss dem Hobbyfotografen nun 1.260 Euro zahlen. Der Richter hatte sich an die Empfehlung der Fotografeninnung mit 210 Euro pro Bild (sprich 630 insgesamt) gehalten. Weil der Sender sie ohne Genehmigung veröffentlichte, wurde zudem das Doppelte verrechnet.