Urteil rechtskräftig
OGH lehnt Einspruch gegen Chorherr-Freispruch ab
Im Jänner gab es ein Urteil im Prozess rund um den Ex-Grünen Christoph Chorherr. Die WKStA erhob Einspruch, dieser wurde nun aber abgelehnt.
Angeklagt waren neben Christoph Chorherr auch zahlreiche prominente Unternehmer wie René Benko oder Michael Tojner. Chorherr soll den Mitangeklagten Vorteile in Widmungsverfahren verschafft haben und im Gegenzug dafür Spenden für seinen Verein kassiert haben. Im Jänner 2023 wurden aber alle Angeklagten freigesprochen.
Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Mit diesem ist sie aber nun gescheitert, wie die "APA" aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zitiert.
Die WKStA hatte demnach versucht, bei einigen Freisprüchen Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Diese wurde vom OGH aber zurückgewiesen, die Freisprüche sind somit nun rechtskräftig. Um welche der Angeklagten es sich genau handle, ist nicht bekannt. Berichten zufolge soll es aber um Chorherr, Tojner, Erwin Soravia und zwei weitere Angeklagte gehen.
Auf den Punkt gebracht
- Der Einspruch der WKStA gegen das Urteil im Chorherr-Prozess wurde abgelehnt, was bedeutet, dass die Freisprüche für alle Angeklagten, darunter prominente Unternehmer wie René Benko und Michael Tojner, rechtskräftig sind
- Die WKStA hatte versucht, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen, was jedoch vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen wurde