Politik
Neue ORF-Gebühr könnte schon nach 1. Jahr teurer werden
Laut dem Gesetzes-Entwurf ist der neue ORF-Beitrag, den bald ALLE zahlen müssen, bis 2026 fixiert. Doch er könnte schon sehr schnell teurer werden.
Der Verfassungsgerichtshof kippte die GIS-Gebühr – die Haushaltsabgabe wurde nach langem Ringen als neues Modell aus dem Boden gestampft. Die Politik betont, dass für diese für all jene, die bislang artig GIS-Gebühren bezahlt haben günstiger ausfallen wird, als das Vorgängermodell. Nur noch im laufenden Jahr wird die GIS-Gebühr eingehoben, ab Jänner 2024 wird die Ära der Haushaltsabgabe beginnen. Aus dem Programmentgelt wird der "ORF-Beitrag".
15,30 Euro wird die Haushaltsabgabe betragen. Hinzu kommt dann noch die jeweilige Länderabgabe – auf diese verzichtet nur Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich – mehr als 20,09 Euro (Steiermark) wird man allerdings nirgendwo berappen müssen. Und das soll laut Gesetzesentwurf auch für die ersten drei Jahre so bleiben. Der Beitrag ist demzufolge nämlich von 2024 bis 2026 "eingefroren", soll in dieser Zeit also nicht erhöht werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme...
15,30 für drei Jahre fix – aber ...
Konkret heißt es in dem geplanten Gesetz, dass in den Jahren 2024 bis 2026 "die Höhe des ORF-Beitrags den Betrag von monatlich 15,3 Euro nicht übersteigen" dürfe. Auch "die Gesamtsumme der dem Österreichischen Rundfunk zur Verfügung stehenden Mittel aus ORF-Beiträgen" ist auf 710 Millionen Euro gedeckelt. Doch der Teufel könnte wie so oft im Detail stecken.
Denn auch wenn das Gesetz den Versuch startet, den Preis für die kommenden drei Jahre zu fixieren, wird an anderer Stelle eine mögliche Ausnahme geregelt. Zum einen soll der ORF zwar gesetzlich dazu verpflichtet werden, Mehreinnahmen bzw. Überschüsse über die zuvor genannten 710 Millionen Euro in einer Widmungsrücklage bzw. in weiterer Folge auf einem Sperrkonto anzulegen. Auf der anderen Seite wird auch festgelegt, wie der ORF in akuter Geldnot zu höheren Beiträgen kommen kann.
Denn sollte trotz der "erforderlichen sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung" der Beitragsgelder zu erwarten sein, "dass die Einnahmen aus dem ORF-Beitrag – selbst unter Einbeziehung der in der Widmungsrücklage und aller auf dem Sperrkonto vorhandenen Mittel – nicht ausreichen, um die voraussichtlichen Nettokosten bis einschließlich des Jahres 2026 abzudecken, so hat der Generaldirektor unverzüglich die Regulierungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, die ihrerseits die Prüfungskommission mit der Prüfung zu beauftragen hat." Kurzum: Geht dem ORF das Geld aus, muss Generaldirektor Roland Weißmann Alarm schlagen.
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"Unverzüglich neu festlegen"
"Bestätigt die Prüfungskommission die Auffassung des Österreichischen Rundfunks, so ist das Verfahren mit einem Antrag auf Neufestlegung einzuleiten", heißt es in dem Gesetzesentwurf weiter. "Zudem hat die Prüfungskommission im Zuge der Jahresprüfung festzustellen, ob die Höhe des ORF-Beitrags dem tatsächlichen Finanzbedarf des Österreichischen Rundfunks entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der ORF-Beitrag in dem nach den vorgesehenen Verfahren "unverzüglich neu festzulegen".
Die schlechte Nachricht für die Österreicher: Laut Gesetzesentwurf kann die Haushaltsabgabe – über ein genau definiertes Prozedere – also praktisch nahezu jederzeit erhöht werden.
Im Video: ORF III Chefkommentator ordnet die neue Haushaltsabgabe ein >>