Wegen Lärmbelästigung
Opernsänger übt im Gemeindebau: Sein Nachbar klagt ihn!
Seit zwei Jahren fühlt sich Markus M. vom Gesang eines Nachbarn belästigt. Der Wiener versuchte, den Konflikt zu lösen – vergeblich. Nun klagt er.
Seit rund zehn Jahren lebt Markus M. (Name geändert) in einem Gemeindebau in Margareten. Der ruhige Innenhof verbreitete früher eine friedliche Atmosphäre – doch mit der Idylle ist es seit Jahren vorbei. Denn 2021 zog direkt über dem 33-Jährigen ein neuer Mieter – ein Musik-Student – ein.
"Im August 2022 kam es dann zum ersten Vorfall mit Lärmbelästigung. Im Sinne einer guten Nachbarschaft wollte ich es lösen und bin mit einem 6er-Tragerl Bier hinauf zu ihm. Ich habe ihn gebeten, es zu unterlassen", meint Markus M. zu "Heute".
„Musik ist schön und gut, aber niemand will um 6.30 Uhr von Operngesang geweckt werden“
Doch das war nicht das Ende vom Lied: "Statt mit den Operngesangs-Übungen – teilweise bei offenem Fenster – aufzuhören, erhöhte er innerhalb eines Jahres die Intensität. Bis zu fünfmal pro Woche sang er die Tonleiter rauf und runter, übte Opernarien oder spielte Musik, etwa Gitarre, Klavier oder Bass – auch an Wochenenden und Feiertagen und zu jeder Tages- und Nachtzeit", berichtet der Gemeindebau-Bewohner.
Immer wieder wies der Wiener seinen Nachbarn auf die Lärmbelästigung hin, doch alle Versuche brachten nichts: "Stattdessen schrieb er mir eine SMS mit dem Inhalt 'Hausordnung hin oder her – ich kann machen, was ich will!' Musik ist schön und gut, aber alles hat seine Grenzen. Niemand will um 6.30 Uhr in der Früh von Operngesang geweckt werden. Eine Wohnung ist nun mal kein Proberaum", ärgert sich Markus M., der selbst in der Konzertbranche tätig ist und nebenbei noch studiert.
Wiener Wohnen wurde eingeschaltet
Im November 2023 meldete Markus M. den Fall an Wiener Wohnen, die Wohnpartner wurden eingeschaltet: "Doch offenbar zeigte sich mein Nachbar beratungsresistent. Sie rieten mir, beim nächsten Vorfall die Polizei zu rufen", erinnert sich der 33-Jährige. Und genau das tat der lärmgeplagte Mieter im Frühling 2024 auch, eine Anzeige war die Folge.
Daraufhin wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Nachbarn eingeleitet: "Mein Mandant wurde bei der Polizei einvernommen, der Lärmerreger wurde wegen ungebührlicher Lärmerregung bestraft. Das Urteil wurde angefochten und ging an den Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde im November mündlich das Urteil bestätigt. Nun droht dem Nachbarn eine Strafe von bis zu 700 Euro", erklärt Rechtsanwalt Piotr Pyka, der Markus M. vertritt.
„Ich halte das einfach nicht mehr aus, ich pack' das nicht mehr. Dieses Verhalten ist völlig rücksichtslos“
Doch auch die juristischen Misstöne beendeten die Lärmbelästigung nicht: "Ich hatte immer mehr Stress und bekam schließlich Panikattacken. Ich halte das einfach nicht mehr aus, ich pack' das nicht mehr. Dieses Verhalten ist völlig rücksichtslos und raubt mir den Schlaf. Meine Lebensqualität ist massiv beeinträchtigt. Ich will einfach nur meinen Frieden in der Wohnung haben", erklärt Markus M., der seitens Wiener Wohnen Konsequenzen fordert.
Auf "Heute"-Nachfrage erklärt eine Sprecherin von Wiener Wohnen: "Wir erhielten ein Schreiben des Rechtsanwalts der Mietpartei. Wiener Wohnen ersuchte diesen um die Übermittlung einer Unterschriftenliste, die bislang nicht eingelangt ist. Diese Liste ist notwendig, da die Lärmbeschwerden bisher nur von einer Mietpartei stammen."
Die Bilder des Tages
Mieter will auf Unterlassung klagen
"Wiener Wohnen beobachtet die Situation sehr aufmerksam. Sobald die angeforderte Unterschriftenliste vorliegt, wird der Sachverhalt erneut umfassend geprüft und die Möglichkeit einer gerichtlichen Aufkündigung evaluiert. Im Sinne eines guten Zusammenlebens möchten wir beide betroffenen Mietparteien dazu aufrufen, sich ernsthaft an der Konfliktlösung zu beteiligen", heißt es weiter dazu.
Für Markus M. ist diese Reaktion völlig unverständlich, er wird über seinen Anwalt nun andere Saiten aufziehen und Klage auf Unterlassung sowie Schadenersatz einreichen: "Die Rechtsprechung hat zwar das Klavierspielen in den eigenen vier Wänden im sehr engen Rahmen für zulässig erklärt, doch bedeutet dies keinen Freibrief für jegliche Art des Musizierens, wie etwa den besonders lauten Operngesang, der mit dem Klavierspielen nicht vergleichbar ist. Bei derartigen Lärmimmissionen kommt somit ein Unterlassungsanspruch gegen den störenden Nachbarn bzw. gegen den untätigen Vermieter infrage", erklärt Rechtsanwalt Pyka. Bleibt abzuwarten, wem der Richter die Meinung geigt ...
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Auf den Punkt gebracht
- Markus M., ein Wiener, fühlt sich seit über zwei Jahren durch den Operngesang seines Nachbarn belästigt und hat nun rechtliche Schritte eingeleitet.
- Trotz mehrfacher Versuche, den Konflikt friedlich zu lösen, und der Einschaltung von Wiener Wohnen sowie der Polizei, hält die Lärmbelästigung an, was Markus zu einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz veranlasst hat.