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OGH-Urteil: Tausende VW-Fahrer bekommen Geld zurück
Paukenschlag am Obersten Gerichtshof: Kunden können sich nach dem Dieselskandal von VW den Auto-Kaufpreis PLUS Zinsen darauf zurückholen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag seine erste Entscheidung zum VW Dieselskandal veröffentlich. Er gesteht Rückabwicklung, also Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu.
Zwar wird eine Nutzungsentschädigung, wie in Deutschland, abgezogen, anders als im Nachbarland wird der Kaufpreis hierzulande mit 4 Prozent Zinsen ab Zahlung zugesprochen. Hintergrund ist, dass VW das Kundengeld in der Zwischenzeit ja auch hatte nutzen können.
Heißt: Der betroffene Händler muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis mit Zinsen erstatten. Das Benützungsentgelt ist nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
"Österreichische Geschädigte können aufatmen! Anders als der deutsche Bundesgerichtshof hat der OGH mit VW kein Einsehen. Er verzinst den Kaufpreis und stellt auch klar, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung ist, weil überwiegend bei unseren Temperaturen die Abgasreinigung abgeschaltet oder reduziert wird," freut sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) in einer ersten Reaktion.
Deutsches Gericht: Diesel-Update illegal
Bereits vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht in Schleswig-Holstein (D) das freigegebene Software-Update zur Abgasminimierung für unzulässig erklärt, somit war der Einsatz sogenannter Thermofenster am Motor illegal. Das deutsche Kraftfahrbundesamt hatte nach dem Dieselskandal im Jahr 2016 ein VW-Modell genehmigt, das durch den Einsatz eines Thermofensters am Motor die Schadstoffgrenzwerte am Prüfstand eingehalten hatte. Im Straßenverkehr wurden diese Grenzwerte allerdings stark überschritten.
Dieses Urteil könnte dem VW-Konzern nun teuer zu stehen kommen. Innerhalb der Europäischen Union waren bereits im Vorfeld über acht Millionen Dieselautos vom Abgasskandal des VW-Konzerns betroffen. Privatbesitzern betroffener Autos droht deshalb erneut eine technische Anpassung in einer Werkstatt.
Das deutsche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Rechtskraft der Entscheidung könnte auch enorme Auswirkungen auf Dieselautofahrer in Österreich haben, schon jetzt dürfte das Urteil für den OGH aber richtungsweisend gewesen sein.
Hinsichtlich der Haftung von VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde das Verfahren vom OGH unterbrochen, da eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll (QB gegen Mercedes-Benz Group AG - C 100/21).
Klagsaktion des VSV läuft
Durch dieses Urteil ist jedenfalls auch in Österreich eine Grundlage für eine Haftung für den Dieselskandal – und im Hinblick auf die mögliche lange Verjährungsfrist – auch für neue Klagen geschaffen. "VW sollte spätestens jetzt eine durchgehende Entschädigung der geschädigten Konsument:innen vornehmen", fordert Thomas Hirmke, Leiter des Rechtsbereichs des VKI.
Kolbas Kampf gegen den deutschen Autobauer und seinen Dieselskandal ist aber noch nicht vorbei: "Wir fordern nun weitere VW-Geschädigte auf, sich der Klagsaktion des VSV anzuschließen. Wir vermitteln risikofreie Einzelklagen in Deutschland, aber die Gerichte müssen österreichisches Recht anwenden und können diese Entscheidung des OGH nicht übersehen", so der VSV-Chef.