Gericht entschied!

Österreich muss IS-Anhängerin aus Syrien zurückholen

Das Außenministerium hatte sich lange geweigert, doch das Bundesverwaltungsgericht ordnete nun an, eine österreichische Staatsbürgerin zurückzuholen.

Michael Rauhofer-Redl
Österreich muss IS-Anhängerin aus Syrien zurückholen
Die zum Islam konvertierte Salzburgerin und IS-Anhängerin Maria G. darf wohl nach Österreich zurück.
privat

Konkret geht es um IS-Anhängerin Maria G. – die einst in Salzburg lebende Anhängerin der islamistischen Terrormiliz IS sowie ihre beiden Kinder müssen zurückgeholt werden. Das ordnete das Bundesverwaltungsgericht an. Damit stellt sich das Gericht in seiner Entscheidung gegen das österreichische Außenministerium, das sich bislang geweigert hatte, entsprechende Schritte einzuleiten.

G. befindet sich in einem Gefangenemlager in einem kurdisch kontrollierten Teil im Norden Syriens. Die Entscheidung des Außenministeriums sei "rechtswidrig gewesen, insbesondere für die beiden Söhne von G", erklärte Anwätlin Doris Hawelka Ende Juni. Als 17-Jährige reiste die Maria G. im Juni 2014 von Salzburg in die Türkei. Von dort ging es weiter nach Syrien, wo sie sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen hat. Seit September 2020 befindet sie sich in einem Lager, nachdem sie 2019 bei Kampfhandlungen des IS festgenommen worden war.

Ministerium verweigerte Rückholaktion

Noch 2023 wurden Anträge beim Außenministerium auf Rückführung nach dem Konsulargesetz sowie auf einen Rückkehrausweis abgelehnt. Durch die Einschaltung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Bescheid angefochten. In der Verhandlung im Sommer argumentierten Vertreter des Außenministeriums, dass die Ausreise von G. trotz Reisewarnung freiwillig erfolgt sei. Eine Rückführung sei zudem gar nicht die Aufgabe des Ministeriums.

Das Gericht kam nun zum Schluss, dass das Außenministerium das "Recht auf Kindeswohl bisher nicht ausreichend berücksichtigt" habe, heißt es. Das Ministerium hatte bislang nur die Einreise der Kinder nach Österreich erlaubt, eine solche scheiterte aber, weil sich G. nicht von ihren Söhnen trennen wollte. Eine Separation von Mutter und Söhnen wäre zudem mit einer weiteren Traumatisierung der Kinder verbunden.

Das Bundesverwaltungsgericht beschloss die Rückführung der Salzburger IS-Anhängerin. Der Entscheid kann nun noch beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

Beim Prozess Ende Juni sagten die Eltern aus, dass Maria G. eine schwierige Kindheit gehabt habe und als 12-Jährige durch einen Unfall in einem Vergnügungspark schwer traumatisiert worden sei. Sie sei anschließend jahrelang psychologisch betreut worden. Über die Familientherapeutin habe sie dann einen Somalier kennengelernt und mit dem Islam in Kontakt gekommen. Ende 2013 konvertierte die damals Jugendliche zum Islam.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Das Bundesverwaltungsgericht in Österreich hat entschieden, dass die IS-Anhängerin Maria G
    • und ihre beiden Kinder aus einem Gefangenenlager in Syrien zurückgeholt werden müssen, entgegen der bisherigen Weigerung des Außenministeriums
    • Das Gericht betonte, dass das Ministerium das "Recht auf Kindeswohl" nicht ausreichend berücksichtigt habe, und ordnete die Rückführung an, um eine weitere Traumatisierung der Kinder zu vermeiden
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