Tirol

So tötete Vater in Tirol seine kleinen Kinder

Jene zwei Kleinkinder, die von ihrem Vater getötet worden sein sollen, wurden erstickt, bzw. erwürgt. Das ergaben die Obduktionen der Leichname. 

Michael Rauhofer-Redl
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Ersten Informationen zufolge kam es in Längenfeld bei Sölden zu einem Doppelmord an zwei Kindern (28. Dezember 2020)
Ersten Informationen zufolge kam es in Längenfeld bei Sölden zu einem Doppelmord an zwei Kindern (28. Dezember 2020)
zeitungsfoto.at

Im Fall der getöteten Mädchen, die am Montag tot in ihren Kinderzimmern in Längenfeld (Bezirk Imst, Tirol) aufgefunden wurden, steht nun die Todesursache fest. Die durchgeführten Obduktionen ergaben Hinweise darauf, dass die Kinder (neun Monate und zwei Jahre alt) sowohl erstickt als auch erwürgt worden sind. Das bestätigte die zuständige LKA-Leiterin Katja Tersch nach den durchgeführten Obduktionen der APA. 

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    Ersten Informationen zufolge kam es in Längenfeld zu einem Doppelmord an zwei Kindern. (28. Dezember 2020)
    Ersten Informationen zufolge kam es in Längenfeld zu einem Doppelmord an zwei Kindern. (28. Dezember 2020)
    zeitungsfoto.at

    Aktuell werde der Vater der beiden Mädchen, ein 28-Jähriger, einvernommen. Von seinen Angaben erhoffen sich die Ermittler ein klareres Bild zum Tathergang. Somit bleibt auch die Frage nach einem möglichen Motiv vorerst unbeantwortet. "Die bisherigen Vernehmungen haben keinen Hinweis auf ein schlüssiges Tatmotiv ergeben", hatte LKA-Leiterin Tersch zuvor erklärt.

    Klar ist bislang nur, dass der 28-Jährige nach den Tötungen offenbar Selbstmord begehen wollte. Auf Grund seines Gesundheitszustandes war eine Befragung erst am Dienstag möglich. Polizisten fanden die Mädchen in ihren Kinderzimmern leblos vor, ein Notarzt konnte nur mehr den Tod der beiden feststellen. Die Mutter der beiden Mädchen war zum Tatzeitpunkt arbeiten. Weil sie den Vater telefonisch nicht erreichen konnte, bat sie ihre Schwester nachzusehen. Gegen 15.30 Uhr wurde die Polizei verständigt. Der Tatverdächtige war bislang nicht amtsbekannt, auch habe kein Betretungsverbot oder Ähnliches bestanden, heißt es. 

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      privat, iStock