Österreich

Obdachlose scheiterten mit Beschwerde vor Gericht

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Am 15. Oktober 2013 räumte die Polizei den Stadtpark und wies Obdachlose weg, wie die Opfer vor Gericht beklagten. Die MA 48 entsorgte alles, was liegen blieb. Die Betroffenen beschwerten sich beim Verwaltungsgericht. Am Donnerstag wies Richter Wolfgang Helm die Beschwerde ab.

beim Verwaltungsgericht. Am Donnerstag wies Richter Wolfgang Helm die Beschwerde ab.

Rechtsanwalt Gabriel Lansky kündigte gegenüber der APA weitere Schritte an. Konkret will Lansky eine Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgericht einreichen, weil "keine ausgewogene Beweiswürdigung erfolgt", sondern die Beweisaufnahme durch Richter Wolfgang Helm ausschließlich aufgrund der Angaben der Polizisten erfolgt sei. Dieser sagte nach dem Prozess, er sehe etwaigen weiteren Schritten "gelassen entgegen".

Man nehme das Urteil zur Kenntnis, kommentierte hingegen Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, die heutige Entscheidung. Inzwischen sei die Kommunikation zwischen der Stadt, den Blaulichtorganisationen und den NGOs verbessert worden, sodass etwa Sozialarbeiter hinzugezogen werden.

Mehrere Betroffene haben gegen den Einsatz eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde eingebracht. Sie mussten die Bänke räumen und verloren laut eigenen Angaben einen Teil ihrer Habseligkeiten. Die Wegweisung aus dem Park bzw. die Wegnahme persönlicher Gegenstände sei rechtswidrig gewesen - zeigten sich jedenfalls die Beschwerdeführer überzeugt. Zwei von ihnen erschienen persönlich vor Richter Wolfgang Helm. Sie kritisierten das Vorgehen der Polizei und der städtischen Straßenräumung.

Obdachloser musste Kleidung wegen Krücken zurücklassen

"So meine Herren, packt eure Sachen und verschwindet. Was ihr tragen könnt, das tragt, der Rest wird entsorgt", sollen die Polizisten laut Zeugenaussage gemeint haben. Der Betroffene sei allerdings aufgrund einer Fußverletzung auf Krücken unterwegs: "Die hab ich den Polizisten gezeigt, aber die haben nur gemeint, ich soll doch einen Freund bitten, ob er mir was tragt." Vieles habe er jedoch zurücklassen müssen. In Säcken unter der Bank sei seine Kleidung gelagert gewesen, kein Müll, schwor der Mann, der über einen Zeitraum von rund zwei Jahren immer wieder im Stadtpark nächtigte. Weder die Polizei noch später die MA 48 habe sich die Sachen angesehen.

Polizei: Verschmutzung war "ein Wahnsinn"

Der Einsatzleiter der Polizei widersprach. Man habe sehr wohl auch in den Säcken nachgeschaut und nur die enormen Mengen an Abfällen entsorgen lassen. "Der Verschmutzungsgrad war ein Wahnsinn." Leere Flaschen, Zeitungen, Dosen oder Zigarettenpackerl seien herumgelegen. Auch seien über mehrere Bänke Planen gespannt worden.

"Es ist dort niemand weggewiesen worden. Weil das Sitzen auf den Bänken ist nicht verboten." Nur übernachten dürfe niemand. Das widerspreche der . Und da es wiederholt Beschwerden gegeben habe, sei man letztendlich eingeschritten. Dass man, wie medial kolportiert, die Betroffenen aufgefordert habe, sich innerhalb von 30 Minuten mit ihrem Besitz aus dem Park zu entfernen, sei falsch.

Obdachlose halfen bei Entsorgung mit

Man habe nichts gegen den Willen der Betroffenen weggeworfen, hieß es. Manche hätten auch mitgeholfen, Müll auf das Fahrzeug der MA 48 zu werfen. Was die Obdachlosen nicht bestreiten - es hätte jedoch eine Anzeige gedroht, wenn man dies nicht getan hätte, sind sie überzeugt. Dass Sachen von Personen, die gar nicht anwesend waren, weggeworfen wurden, stimmt laut Polizei. Die anwesenden Obdachlosen hätten jedoch versichert, dass auf den jeweiligen Bänken schon lange niemand geschlafen hat.

MA 48 gar nicht zuständig - Mistkübler reagierten auf Bitte der Polizei

Die MA 48 kam eher zufällig zu dem Geschehen, wie ein Vertreter ausführte. Man sei von der Polizei gerufen worden - an eine Adresse beim Stadtpark. Im Park selbst sei prinzipiell das Stadtgartenamt zuständig. Aber man sei so "flexibel" und habe auch den Müll aus dem Stadtpark mitgenommen. Dabei sei man der Bitte der Exekutive nachgekommen. Rechtsfragen würden die Straßenreiniger nicht prüfen: "Da muss man Verständnis haben", bat der MA 48-Jurist.

Richter wies Beschwerde ab

Die Beschwerden der Obdachlosen wurden nach mehrstündiger Verhandlung als unbegründet abgewiesen. Unter anderem führte der Vorsitzende ins Treffen, dass die Exekutive keine Wegweisung vorgenommen habe - da die Betroffenen danach noch im Stadtpark bleiben konnten.

Androhen einer Anzeige keine unangemessene Maßnahme

Das Androhen einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Kampierverordnung - eine tatsächliche Anzeige gab es nicht - sei keine unangemessene Maßnahme gewesen, hieß es. Auch die Beschwerde gegen die MA 48 war nicht erfolgreich. Müll einsammeln ist laut Verwaltungsgericht nämlich nicht als hoheitlicher Akt zu werten, gegen den mit einer Maßnahmenbeschwerde vorgegangen werden könnte, berichtete ein Vertreter der MA 48.

Zudem habe sich herausgestellt, dass sich die Atmosphäre für die Straßenreinigung an jenem Abend konfliktlos dargestellt habe, erklärte er. Auch die Polizisten hatten im Zeugenstand versichert, dass es längere Gespräche mit den Obdachlosen gegeben habe - und jenem mit der Fußverletzung auch angeboten worden sei, eine Rettung zu holen, was dieser abgelehnt habe.

APA/red.