Alle zahlen künftig
Nur noch 1 Tag! Was du wegen ORF-Gebühr jetzt tun musst
Nur noch einen Tag gilt die alte GIS-Gebühr. Ab Montag müssen ALLE österreichischen Haushalt für den ORF brennen. Was du jetzt tun musst.
Die gute Nachricht zuerst: Für alle, die schon bisher GIS-Gebühr gezahlt haben, wird der ORF ab Montag etwas günstiger. Die schlechte: Wer keinen Fernseher hat und bis dato nichts überwiesen hat, wird bei der neuen Haushaltsabgabe nun auch zur Kasse gebeten. Diese gilt nämlich unabhängig davon, ob man den ORF konsumiert oder nicht. Zahlen müssen auch alle, die das Programm des öffentlich-rechtlichen Senders gar nicht ansehen möchten. "Heute" hat die Details:
Die Höhe
In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg verzichtet die Politik auf die Einhebung einer zusätzlichen Landesabgabe. Monatlich sind somit 15,30 Euro (siehe Tabelle) für den Gebührensender fällig – das macht 183,60 Euro im Jahr 2024.
Ratenzahlung
Wer diesen Betrag auf einmal überweist, kann mit Erlagschein zahlen. Wer den ORF weiterhin alle zwei Monate (30,60 Euro) bzw. zwei Mal jährlich (91,80 Euro) abstottern will, muss dem Sender mittels SEPA-Lastschriftmandat Zugriff auf sein Konto geben – die Gebühr wird dann automatisch eingezogen.
Zahlung immer im Voraus
Überwiesen werden muss die Summe binnen 14 Tagen. Innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem der Zahlschein per Post oder die Vorschreibung per E-Mail für Online-Banking zugestellt wurde, hat man auch noch die Möglichkeit, auf SEPA-Lastschrift (und somit gegebenenfalls Ratenzahlung) umsteigen.
Briefe im Umlauf
Derzeit bittet der ORF die Seher postalisch, die erfassten Daten zu überprüfen. Ersten "Heute"-Lesern ist – wie berichtet – schon Post vom ORF in den Briefkasten geflattert.
Anmeldung
Wer nie GIS gezahlt hat, muss sich nun selbst anmelden, das ist im neuen ORF-Gesetz der Bundesregierung so festgeschrieben. Dafür bleibt nur noch ein Tag Zeit, schließlich gilt die Beitragspflicht bereits ab 1. Jänner 2024. Unter diesem Link ist die Anmeldung online möglich. Menschen, die schon bisher GIS entrichtet haben, müssen nichts tun. Nebenwohnsitze sind gratis.
Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand beim Sender meldet, so werden alle Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse postalisch aufgefordert, dies zu tun.
Befreiungen
Unter den bisherigen Gründen bleiben aufrecht. Wenn jemandem eine Gebührenbefreiung bewilligt wird, entfällt auch die etwaige Landesabgabe. Einen Antrag auf Befreiung können folgende Bezieher stellen: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Achtung: Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Pfändungen im schlimmsten Fall
Und was passiert, wenn jemand nicht zahlt? ORF-General Weißmann zeigte sich zuversichtlich, dass die Österreicher gesetzestreu seien. Wer dennoch nicht einzahlt, hat ein normales Mahnverfahren zu erwarten. Im schlimmsten Fall drohen also Pfändungen oder Ersatz-Freiheitsstrafen.
6.528 Euro Durchschnittsgehalt
Dem ORF wird die neue Gebühr über 700 Millionen Euro in die Kassen spülen. Mit den zusätzlich erwirtschafteten Werbeerlösen hat der öffentlich-rechtliche Sender ein Milliardenbudget zur Verfügung. Unlängst wurden die Gehälter im ORF öffentlich. Ein durchschnittlicher ORF-Angestellter durfte sich über 6.528 Euro brutto 14 Mal jährlich auf seinem Konto erfreuen.