Oberösterreich

Kunde hat schlimmen Verdacht, Expertin beruhigt

Ein bekannter Supermarkt gibt Kaffeemilch in Gramm statt Milliliter an. Das brachte einen "Heute"-Leser auf die Palme. Jetzt klärt eine Expertin auf.

Johannes Rausch
"Wir empfehlen Konsumenten, auch beim Kauf von Kaffeeobers die Grundpreise am Regal zu vergleichen": Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz AK OÖ.
"Wir empfehlen Konsumenten, auch beim Kauf von Kaffeeobers die Grundpreise am Regal zu vergleichen": Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz AK OÖ.
F. Stöllinger/AK OÖ, iStock

"Heute"-Leser W. (Name der Redaktion bekannt; Anm.) fühlte sich gefrotzelt, als er vor dem Regal stand: Ein bekannter Supermarkt verkaufe seine Eigenmarke Kaffeemilch 500ml in 500g, "weil dann sind es nur mehr 472ml", schreibt der verärgerte Käufer an die Redaktion. Aber stimmt das? Wechseln Supermärkte von Milliliter auf Gramm, weil sie dann weniger in die Packung geben müssen?

Unterschiedliche Volumeneinheiten

Nein! So die Experten. "Wir gehen nicht davon aus, dass hier bei der Volumeneinheit gewechselt wurde bzw. es sich um einen Trick handelt", erklärt Ulrike Weiß, Leiterin Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich,  gegenüber "Heute". "Nach der Lebensmittelinformationsverordnung sind flüssige in Volums- und feste Stoffe in Gewichtseinheiten zu kennzeichnen."

Bei manchen Produkten sei die Abgrenzung hingegen aufgrund des Aggregatzustands schwierig: "Wie beispielsweise bei Ketchup oder auch bei kondensierter Voll-, also Kaffeemilch."

Weiß nennt weitere Beispiele aus der Lebensmittelindustrie: "Unsere Recherche ergab, dass sowohl Maresi als auch Clever beide Angaben auf der Rückseite unmittelbar untereinander auf dem Produkt haben: '500mg=472ml'. 

"Keine Täuschung gegeben"

Generell müsse die Bezeichnung des Nahrungsmittels und der Nettofüllmenge in einem Sichtfeld sein. "Zusätzlich ist auch eine Kennzeichnung möglich und kommt häufig vor, da die Lebensmittelbehörden in diesem Bereich sehr genau kontrollieren", so Weiß. 

"Unserer Einschätzung nach ist die Kennzeichnung daher okay und keine Täuschung gegeben", widerspricht Weiß dem Vorwurf des Lesers.

Der Konsumentenschutz empfiehlt Kunden, auch beim Kauf von Kaffeeobers die Grundpreise am Regal zu vergleichen: "Denn die verschiedenen Anbieter haben auch unterschiedliche Gebinde." So steht auf der Flasche der Kaffeemilch-Sorte 'Die leichte Muh' zum Beispiel die Mengenangabe 410g=392ml.

Derzeit gebe es viele Anfragen, vor allem zu kleineren Verpackungsgrößen. Weiß erwähnt den Begriff 'Shrinkflation'. Dabei handelt es sich um eine gängige Methode in der Lebensmittel-Branche: Packungsgröße und Preis der Ware bleiben gleich, aber der Füllinhalt wird weniger.

Konsumentenschutz der AK OÖ fordert:
- Es müsse eine deutlichere Grundpreisauszeichnung und Konsequenzen geben, sollten rechtliche Vorgaben zur Preisangabe nicht eingehalten werden.
- Außerdem brauche es eine Beweislastumkehr bei Lockangeboten: Nicht die Konsumenten oder Konsumentenschützer sollen belegen müssen, dass es sich um eine Mogelpackung handelt.
- Stattdessen sei es die Aufgabe der Unternehmen, bei begründetem Verdacht nachzuweisen, dass sie ausreichend Ware vorrätig hatten. "Ansonsten ziehen immer die Kunden den Kürzeren", so der Konsumentenschutz.

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Konsumfreudige Menschen dürfen sich freuen: Für die "langjährige Treue" habe sich der Diskonter Hofer "jetzt etwas ganz Besonderes einfallen lassen".

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