Politik

Nun kommt "strengstes Anti-Korruptions-Gesetz der Welt"

Die Regierung präsentiert ein neues Anti-Korruptions-Paket: Eckpfeiler sind das Verbot des Mandatskaufs, der mögliche Amtsverlust und höhere Strafen.

Die Ministerinnen Alma Zadic und Karoline Edtstadler bei der Pressekonferenz zur Novelle.
Die Ministerinnen Alma Zadic und Karoline Edtstadler bei der Pressekonferenz zur Novelle.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Am Donnerstag wurde das bereits seit längerem angekündigte Anti-Korruptions-Paket präsentiert. Anlass für die geplante Novelle sind die Vorgänge rund um den Ibiza-Skandal und die weiteren Verwerfungen, die in den Jahren seit Bekanntwerden des Videos öffentlich wurden. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierten den Gesetzesentwurf am Donnerstag – damit wollen sie eine Lücke im Korruptionsstrafrecht schließen. 

Ministerin Edtstadler spricht wegen des geplanten Verbots des Mandatskaufs vom "strengsten Anti-Korruptions-Gesetz der Welt" – außerhalb von Österreich gäbe es so etwas nicht. Über Geld oder sonstige Zuwendungen an ein Mandat auf Bundes-, Landes- oder Europa-Ebene zu kommen, wird strafbar. Dies trifft neben der Person, die das Mandat erhält, auch auf jene zu, die sie über das Entgelt an Parteiverantwortliche in ein Parlament bringen will. Außerdem macht sich auch die für die Transaktion verantwortliche Person innerhalb der Partei damit strafbar. 

Strafen für Versprechen

Strafbar wird der Mandatskauf erst, wenn die Person angelobt wird – der bloße Versuch bleibt folgenlos. Reguläre Parteispenden sind explizit von den verbotenen Zuwendungen ausgenommen. Ein weiterer Punkt betrifft Personen, die kein Amt innehaben, aber für eines kandidieren.

Werden künftig von Kandidaten im Gegenzug für Zuwendungen Versprechen gemacht, müssen sie ebenfalls mit Strafen rechnen. Diese Regelung betrifft alle, die sich in einem Wahlkampf bzw. einem Bewerbungsverfahren (z.B. Spitzenbeamte) befinden. Auch Regierungsmitglieder in Bund und Land sowie die Spitze des Rechnungshofes sind davon betroffen. Kandidat ist man, sobald man seine Kandidatur ankündigt – der Wahlkampf wiederum beginnt mit dem Neuwahlbeschluss. 

Bis zu 15 Jahre Haft

Kommt es zu einer Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts zu mehr als sechs Monaten bedingt (beispielsweise wegen Bestechung, Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme), verliert die betroffene Person ihr Amt. Gelten soll die Möglichkeit des Amtsverlustes für Mandatare beider Parlamentskammern und der Landtage sowie für Minister und Landesräte. Beantragt wird die Aberkennung vom Verfassungsgerichtshof. 

Auch die Strafen für Korruptionsdelikte werden im Zuge der Novelle erhöht: Für schwere Korruption ab einer Bestechungssumme von 300.000 Euro beträgt die Höchststrafe dann 15 Jahre Freiheitsstrafe. Beim Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das sich an Unternehmen richtet, wird der höchste Tagsatz von 10.000 auf 30.000 Euro angehoben. Die höchst mögliche Buße läge damit bei 5,4 Millionen Euro.

Vereinskonstruktionen unterbinden

Auch die Umgehung der Strafbarkeit durch indirekte Zuwendungen an parteinahe Verein soll mit dem Paket erschwert werden. Bisher war es nur strafbar, Geld an solche "gemeinnützige" Vereine zu spenden, wenn der betroffene Politiker selbst im Verein tonangebend ist. Nun dürfen auch nahe Angehörige im Geld erhaltenden Verein keinen bestimmenden Einfluss ausüben. 

Auf die Präsentation des Maßnahmen-Pakets folgt nun die nächste Phase der Gesetzgebung: Das bereits in Gesetzesform fertiggestellte Paket geht für acht Wochen in Begutachtung.

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    Karoline Edtstadler sprach mit Clemens Oistric.
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