Fleischer angeklagt
Nun ist es fix – Gammelfleisch in Wien verkauft
Gammelfleisch in aller Munde: Erst im Vorjahr flog ein Großhändler auf, der übles Kebab-Fleisch verkaufte. Am Montag landete ein Fall vor Gericht.
Verseuchtes Billigfleisch aus Polen beherrschte im Vorjahr die Schlagzeilen. Bei unzähligen Menschen sorgten Gammel-Kebabs für Erkrankungen. Ein Patient kam sogar ums Leben. Regelmäßige Tests der Arbeiterkammer zeigten: Die üble Ware ist kein Einzelfall.
Am Montag ging ein Gammelfleisch-Fall sogar in Steyr vor Gericht. Ein 47-Jähriger soll in seinem Schlachtbetrieb im Traunviertel gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen haben.
Gammelfleisch in Wien verkauft
Anfang Mai soll der 47-Jährige 52 Ferkel ohne vorgeschriebene amtstierärztliche Aufsicht geschlachtet haben. Das Fleisch, welches zuvor vom Amtstierarzt als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft wurde, soll er in seinem Geschäft in Wien verkauft haben.
Um die Ware zu den Kunden bringen zu können, dürfte er den Stempel für den amtlichen Beglaubigungsnachweis gefälscht haben. Der zweite Angeklagte – ein Fleischhauer aus dem Betrieb – soll ihm dabei geholfen haben.
Dem Hauptangeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft, seinem Helfer sogar bis zu drei. Er musste sich zudem nämlich wegen Falschaussage und Begünstigung verantworten. Im Ermittlungsverfahren soll er gelogen und damit den Hauptangeklagten geschützt haben.
Prozess vertagt
Ein Geständnis legte bis jetzt keiner der Männer ab – sie bestreiten die Vorwürfe. Der Prozess am Montag wurde schlussendlich vertagt. Weitere Beweisdokumente wurden angefordert, außerdem solle noch ein Zeuge befragt werden. In zwei Wochen soll der Prozess fortgesetzt werden.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein 47-jähriger Fleischer steht vor Gericht, weil er angeblich Gammelfleisch aus Polen in Wien verkauft hat, das zuvor als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft wurde
- Der Prozess wurde vertagt, da weitere Beweisdokumente und Zeugenaussagen benötigt werden; dem Hauptangeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft, seinem Helfer bis zu drei Jahre