Wirtschaft

Novelle erleichtert Fachkräften Zugang zum Arbeitsmarkt

Heute beschloss das Parlament die Gesetzesnovelle der Rot-Weiß-Rot-Karte. So erhalten Fachkräfte aus Drittstaaten leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. 

Michael Rauhofer-Redl
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Durch die Novelle sollen Fachkräfte aus Drittstaaten leichter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. 
Durch die Novelle sollen Fachkräfte aus Drittstaaten leichter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. 
Getty Images/iStockphoto

Der Fachkräftemangel ist aktuell eines der drängendsten Themen am Arbeitsmarkt. Künftig können qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten durch die im Arbeits- und Sozialausschuss beschlossene Gesetzesnovelle der Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich leichter Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. "Wir verzeichnen aktuell einen Rekord an offenen Stellen beim AMS und viele Unternehmen suchen derzeit nach Fachkräften. Dazu kommt, dass mit der demografischen Entwicklung der Fachkräftemangel in den nächsten Jahren weiter verstärkt wird. Deshalb freut es mich besonders, dass die Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte heute im Arbeits- und Sozialausschuss beschlossen wurde und damit ein wichtiges, im Regierungsprogramm verankertes Projekt umgesetzt werden konnte", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Wichtige Eckpunkte der Reform, die auch bei der Begutachtung auf breite Zustimmung gestoßen sind, sind die schnellere Abwicklung der Verfahren bei der Antragsstellung und erleichterte Voraussetzungskriterien zum Erhalt der Rot-Weiß-Rot – Karte. Personen, die während ihrer Berufslaufbahn nicht durchgehend in derselben Branche tätig waren und einen anderen Beruf als den ursprünglich erlernten ausüben, erfahren nun Erleichterungen bei der Antragsstellung; ebenso wie IT-Spezialistinnen und Spezialisten, die für temporäre Projekte am österreichischen Arbeitsmarkt tätig sein können. Gerade im Tourismus, der Pflege und im Gesundheitsbereich wurden Verbesserungen vorgenommen, um die Karte unbürokratischer in Anspruch nehmen zu können und die notwendigen Punkte deutlich leichter zu erreichen. Auch administrative Erleichterungen tragen zur Beschleunigung der Verfahren bei. „Wir haben uns intensiv mit den Bedingungen in den Betrieben befasst und uns mit Unternehmerinnen und Unternehmern ausgetauscht, um die Möglichkeiten zur Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte möglichst praxisnahe zu erleichtern.“

"Geregelter Zulauf aus Drittstaaten"

Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter, die bereits drei Jahre beschäftigt waren, haben künftig die Möglichkeit, als Stammsaisonier beschäftigt zu werden und anschließend eine Rot-Weiß-Rot – Karte zu erhalten. "Die Rot-Weiß-Rot-Karte und der Ausbau der Stammsaisonierregelung sind wichtige Werkzeuge, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Drittstaaten einen erleichterten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ohne den geregelten Zulauf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Drittstaaten werden wir die Herausforderungen des Fachkräftemangels, vor allem im Tourismus, nicht lösen können", so Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Fachkräfte können künftig für Projekte bis zu sechs Monate nach Österreich kommen und benötigen dafür nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung ohne umfassendes Verfahren. „Wir ermöglichen es den Betrieben damit unkompliziert und schnell geeignetes Personal zu finden“, so der Bundesminister. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zudem nach Projektbeendigung einen Antrag für die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte an betroffene Spezialistinnen und Spezialisten stellen.“

„Qualifizierte und praxisnahe Ausbildungen sowie attraktive Arbeitsbedingung für Menschen, die in Österreich arbeiten, sind wichtige Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Doch ganz ohne zusätzliche Kräfte aus dem Ausland wird sich der Fachkräftemangel nicht substanziell lindern lassen. Deshalb ist die Mehrheit im Parlament für die Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte ein wichtiger Meilenstein innerhalb einer umfassenden Fachkräftestrategie“, so der Bundesminister abschließend.

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