Coronavirus
"Notsituation" – nun kommt Lockdown mit diesen 6 Regeln
Jetzt macht die Regierung ernst: Am Samstag um 16.30 Uhr wird sie die Corona-Notsituationsverordnung ansagen. Ein harter Lockdown mit 6 Regeln kommt.
Jetzt werden auch Handel und Schulen auf einen absolutes Minimum heruntergefahren, darüber hinaus kommen noch härtere Ausgangssperren, um die zuletzt rapide in die Höhe geschnellten Corona-Neuinfektionszahlen zu dämpfen. Wie "Heute" erfuhr, wird die Regierung am Samstag um 16.30 Uhr einen harten zweiten Lockdown verkünden. Es wird eine Corona-Notsituationsverordnung in Kraft gesetzt. "Heute" recherchierte hinter den Kulissen, was nun droht – in Kraft soll der Lockdown bereits am Dienstag treten. Gelten dürfte er vorerst bis zum 6. Dezember, um danach doch noch ein Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen. Die Details:
Es ist die härteste und umstrittenste "Lockdown-Regel": Die verschärfte Ausgangssperre soll nun von 0.00 bis 24.00 Uhr (statt von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr) gelten. Es wird auch darüber diskutiert, nur noch einen Kontakt aus einem fremden Haushalt pro 24 Stunden zu erlauben. Die Ausnahmen der harten Ausgangsbeschränkung sind weiterhin:
► Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
► Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
► Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
► Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist.
► Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Shoppingcenter und sämtliche Geschäfte müssen wieder wie im März schließen. Ausnahmen: Supermärkte, Drogeriemärkte, Tankstellen, Trafiken, Apotheken und Banken. Auch die sogenannten körpernahen Dienstleistungen werden für vorerst zweieinhalb Wochen wieder stillgelegt. Friseure, Perückenmacher, Stylisten, Kosmetiker, Piercer, Tätowierer, Masseure und Hörgeräteakustiker werden in den Lockdown geschickt.
Die Hochbetagten gehören zur Hochrisikogruppe in Österreich. In Alten- und Pflegeheimen sollen Besuche daher auf maximal einen Besucher pro Woche reduziert werden – mit durchgehender Schutzmaskenpflicht oder Vorlage eines negativen Corona-Tests. Hier sind Ausnahmen, etwa bei Menschen in Palliativbetreuung, vorgesehen.
Während des gesamten harten Lockdowns sind KEINE Besucher in den Krankenanstalten mehr gestattet. Noch nicht betroffen davon soll die Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen sein. Auch der Besuch von Kindern sowie die Begleitung von Geburten dürfte laut "Heute"-Infos erlaubt bleiben.
Die Gastro und Beherbergungsbetriebe bleiben weiter geschlossen. Lieferservices könnten erlaubt bleiben.
Es war ein Ringen bis zum Schluss. Obwohl sich zahlreiche Experten entschieden gegen einen Schul-Shutdown ausgesprochen hatten, bleibt Bundeskanzler Sebastian Kurz hier knallhart. Ab kommender Woche gibt es ein breites Comeback des Home Schoolings. Wie "Heute" erfuhr, könnte es auf einen Minimal-Kompromiss hinauslaufen. Heißt: Kindergärten bleiben weiter geöffnet, in den Pflichtschulen schafft man die Möglichkeit für Betreuung von Kindern, deren Eltern unbedingt in die Arbeit müssen beziehungsweise Lernunterstützung benötigen.