Tirol
Notruf aus Telefonzelle wird für Polizei zum Volltreffe
In Tirol wollte ein 24-Jähriger eine Hausdurchsuchung verhindern und schubste einen Beamten. In seiner Wohnung wurden die Beamten schließlich fündig.
Am Donnerstag gegen 11:30 Uhr wurde eine Streife der Polizeiinspektion Söll zu einem Lebensmittelgeschäft nach Ellmau beordert, da unmittelbar zuvor eine Frau über eine öffentliche Telefonzelle via Notruf um Hilfe ersucht hatte. Dort eingetroffen konnten die Beamten keine Person feststellen.
Im Zuge der Erhebungen wurde bekannt, dass es sich dabei um eine Bewohnerin eines angrenzenden Hauses handeln könnte. Als sich die Polizeibeamten in das betreffende Gebäude begaben, konnten sie bereits starken Cannabisgeruch wahrnehmen. Nachdem sich die Beamten bemerkbar machten, kam ein 24-jähriger Österreicher aus seinem Zimmer und versperrte den Polizisten den Weg.
Nach erfolgter Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft setzten sie den 24-Jährigen von der durchzuführenden Hausdurchsuchung in Kenntnis, worauf sich dieser vor der Eingangstüre platzierte und die Beamten am Zutritt hinderte. Trotz Aufforderung zur Kooperation verweigerte der Österreicher den Beamten den Zutritt, weshalb er schließlich von der Tür weggezogen werden musste. Im Zuge dessen schubste er einen Polizisten in Richtung Stiegenhaus weg, worauf der 24-Jährige vorläufig festgenommen wurde.
Polizei wurde in Wohnung fündig
Bei der anschließend durchgeführten Hausdurchsuchung unter Einbindung eines Diensthundes konnte am Balkon, versteckt in einem Rucksack, mehr als 140 Gramm Cannabisharz, mehr als 280 Gramm getrocknetes Cannabiskraut und mehr als 90 Gramm getrocknete Cannabispflanzenreste fest- und sichergestellt werden. Weiters wurden ein Schlagring sowie ein Elektroschocker sichergestellt. Der Österreicher wird bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt.
Die Frau, welche ursprünglich via Notruf um Hilfe gerufen hatte, konnte im Zuge der Erhebungen ebenfalls angetroffen, identifiziert und der Sachverhalt entsprechend aufgeklärt werden. Hier waren keine weiteren polizeilichen Maßnahmen erforderlich.