Prozess in Innsbruck

"Nicht schuldig" – Vater bestreitet Mord an Leon (6)

Im Fall um den auf mysteriöse Weise ertrunkenen Leon (6) steht nun dessen Vater vor Gericht. Der 39-Jährige bestreitet den Mord an seinem Sohn.

Newsdesk Heute
1/7
Gehe zur Galerie
    Im Fall des getöteten Leon muss sich nun sein Vater wegen Mordes vor Gericht verantworten.
    Im Fall des getöteten Leon muss sich nun sein Vater wegen Mordes vor Gericht verantworten.
    EXPA / APA / picturedesk.com

    Hochspannung am Mittwochvormittag im Landesgericht Innsbruck. Ein 39-jähriger Deutscher muss sich wegen Mordes an seinem sechsjährigen Sohn vor einem Schwurgericht verantworten. Wie bereits ausführlich berichtet, soll der Mann den kleinen Leon im August 2022 in die Kitzbüheler Ache geworfen haben. Laut Staatsanwaltschaft täuschte er im Anschluss eine Gewalttat vor. Der Angeklagte bestreitet weiterhin die Vorwürfe und bekannte sich zu Prozessbeginn "nicht schuldig".

    Weil Leon unruhig geschlafen habe, sei er mit ihm zu einem Spaziergang aufgebrochen. Oftmals sei er mit seinem Sohn in der Nacht in der Umgebung spazieren gewesen. Der Sechsjährige sei von den Graffitis und dem Brunnen am Weg zum Hervis besonders angetan gewesen, schildert der Deutsche vor Gericht.

    An die Situation, bei der er mit einer Flasche niedergeschlagen worden sei, könne er sich nicht im Detail erinnern. Es sei wie ein Blitzschlag im Kopf gewesen. Als er wieder zu sich kam, seien bereits Rettungssanitäter bei ihm gewesen. "Als ich gefragt wurde, ob ein Kind bei mir gewesen ist, wurde ich panisch", so der Angeklagte. Er habe sofort Angst gehabt, dass sein Sohn in den Fluss gestürzt sei.

    "Der Angeklagte erzählt nicht die Wahrheit"

    Laut Staatsanwalt Joachim Wüstner klang die Version des Vaters zunächst plausibel. Im Zuge weiterer Nachforschungen stellten die Ermittler jedoch Ungereimtheiten fest. Aus der Analyse eines Gerichtsmediziners gehe etwa hervor, dass ein wuchtiger Schlag mit einer Glasflasche nicht zu so einer langen Bewusstlosigkeit führen könne. Außerdem seien auf der Flasche DNA-Spuren von Leon sichergestellt worden.

    Wie Wüstner weiter erklärt, sei man aufgrund der Ergebnisse sicher, dass der Angeklagte nicht die Wahrheit erzähle. Auch aufgrund von Handyauswertungen sei klar, dass sich der Raubüberfall nie zugetragen habe.

    Ehefrau glaubt an Unschuld des Vaters

    Rückendeckung erhält der 39-Jährige hingegen von seiner Frau. Wie Verteidiger Mathias Kapferer in seinem Plädoyer erklärt, sei die Mutter des toten Kindes weiterhin absolut von der Unschuld ihres Mannes überzeugt. "Zwischen die beiden Ehegatten passt kein Blatt Papier", stellt der Anwalt klar.

    Aus Sicht von Kapferer sei die Suche nach Beweisen vergeblich, dass sich alles tatsächlich so abgespielt habe, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet: "Wir sprechen in diesem Fall von Indizien und Ähnlichem."

    25 Zeugen geladen

    Aufgrund des Verhandlungsumfangs wurden für das Schwurgericht drei Verhandlungstage anberaumt. Insgesamt 25 Zeugen sollen dabei befragt werden. Mit einem Urteil ist am 1. August zu rechnen.

    1/9
    Gehe zur Galerie
      Am Sonntag (28.08.2022) fanden Einsatzkräfte in der Kitzbüheler Ache die Leiche eines Sechsjährigen.
      Am Sonntag (28.08.2022) fanden Einsatzkräfte in der Kitzbüheler Ache die Leiche eines Sechsjährigen.
      ZOOM.TIROL

      Die Bilder des Tages

      1/42
      Gehe zur Galerie
        <strong>06.09.2024: Polit-Ranking: Neos-Chefin stößt Kickl vom Thron.</strong> Führungswechsel im "Heute"-Polit-Ranking drei Wochen vor der Wahl. Neue Erste ist Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. <a data-li-document-ref="120057280" href="https://www.heute.at/s/polit-ranking-neos-chefin-stoesst-kickl-vom-thron-120057280">Der Kanzler folgt dicht dahinter &gt;&gt;&gt;</a>
        06.09.2024: Polit-Ranking: Neos-Chefin stößt Kickl vom Thron. Führungswechsel im "Heute"-Polit-Ranking drei Wochen vor der Wahl. Neue Erste ist Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Der Kanzler folgt dicht dahinter >>>
        HEUTE/Helmut Graf; iStock
        red
        Akt.