Politik
Neues Urteil gegen Strache ist da – Freispruch!
Im Korruptionsprozess gegen Ex-Vizekanzler und -FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache liegt das Urteil vor: Freispruch – nicht rechtskräftig.
Ex-Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war im aktuellen Prozess gemeinsam mit dem Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz angeklagt gewesen. Der Vorwurf war komplex – im Kern ging es darum, dass laut Anklage Stieglitz Spenden an den FPÖ-nahen Verein Austria in Motion getätigt haben soll, wobei im Strache im Gegenzug Stieglitz in den Aufsichtsrat der Asfinag gehievt habe. Strache wurde Bestechlichkeit, Stieglitz Bestechung vorgeworfen.
Um Punkt 12 Uhr verkündete die Richterin: Freispruch für Strache und Stieglitz. Begründung der Richterin am Freitag im Wiener Landesgericht für Strafsachen: Im Zweifel waren die Angeklagten freizusprechen. Die Vorkommnisse seien sicherlich "unschön" gewesen und es sei zu Interventionen gekommen, Strache habe aber "im Zweifel nicht" von der Spende durch Stieglitz gewusst und das Gericht dürfe nur dann Verurteilungen aussprechen, wenn es volle Gewissheit an der Schuld gebe.
Es ging um Spenden und eine Dubai-Reise
Im Vorfeld bestritten beide Angeklagten die Vorwürfe vehement. In letzter Sekunde hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Vorwürfe übrigens ausgeweitet. Geprüft wurde nun auch, ob sich Stieglitz mit einer Reiseeinladung an Strache nach Dubai – Wert laut Unternehmer exakt 1.807,27 Euro pro Person – seinen Asfinag-Posten "gekauft" haben könnte. Wie auch bei der Spende sahen beide Beteiligten keinen Zusammenhang zwischen Posten und Einladung.
Strache bereits einmal nicht rechtskräftig verurteilt
Strache war bereits am 27. August 2021 nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Strache nach Spenden des Unternehmers Walter Grubmüller an die FPÖ im Jahr 2016 später als Vizekanzler 2018 Einfluss auf ein Gesetz nahm, um Grubmüllers Wiener Schönheitsklinik Zugang zum staatlichen Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds zu geben. Auch damals gab es laut Anklage eine Einladung, nämlich auf die Insel Korfu.