Politik

Es ist fix! Raser-Autos werden künftig versteigert

Im Ministerrat wurde heute eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen. Rücksichtslosen Rasern geht es künftig an den Kragen bzw. an ihr Auto.

Jochen Dobnik
Wer viel zu schnell unterwegs ist, dessen Auto kann versteigert werden.
Wer viel zu schnell unterwegs ist, dessen Auto kann versteigert werden.
iStock/Helmut Graf ("Heute-Montage)

"Es hat ein wenig gebraucht", aber heute wurde im Ministerrat der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen extreme Raserei beschlossen, "damit setzen wir auf allen Ebenen umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtloses Verhalten auf unseren Straßen", freut sich Verkehrsministerin Leonore Gewessler.

142 Menschen haben in diesem Jahr bereits den Tod auf Österreichs Straßen gefunden. Bei Unfällen, bei denen oftmals überhöhte Geschwindigkeit der Grund war. "Jeder Tote war einer zu viel", so Gewessler. Schon jetzt sind schärfere Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen und eine konsequente Politik bei der Führerscheinabnahme in Kraft, ab 1. März 2024 folgt nun der nächste Schritt. Rasern soll künftig an Ort und Stelle das Auto abgenommen werden dürfen.

Ministerrat beschließt Raserpaket 2.0

"Wo Menschen zu Tode kommen, gibt es einen Täter. Wer mit sein 130 km/h durchs Ortsgebiet rast, der hat sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. Das gilt es zu unterbinden. Bei diesem Tempo wird das Auto zur Waffe", erklärt die grüne Ministerin. "Es geht mir nicht um zu schnelles Fahren. Das kann jedem einmal passieren. Es geht um Rücksichtslosigkeit, extreme Raserei, extremes Risiko und das Leben von völlig unbeteiligten Menschen. 230 km/h auf der Autobahn passiert nicht nebenher. Das ist eine bewusste Entscheidung, dafür gibt es jetzt eine klare Konsequenz."

Denn nach wie vor gebe es "einige wenige" unbelehrbare Wiederholungstäter, die sich von Strafen nicht abschrecken lassen würden. "Und für die gilt: Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg", so Gewessler. Die Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die soeben den Ministerrat passiert und demnächst im Nationalrat beschlossen werden wird, wurde von Juristen und Experten des Verfassungsdiensts geprüft. 

"Wer kein Auto hat, kann nicht mehr rasen"

"Bei Geschwindigkeitsübertretungen von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets, wird von der Polizei das Auto künftig an Ort und Stelle für bis zu 2 Wochen beschlagnahmt", stellt die Ministerin klar. Während dieser Zeit soll künftig geprüft werden, ob gegen den Fahrer ein sogenanntes "Verfallsverfahren" eingeleitet wird, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Falls ja, wird die Behörde das Fahrzeug "für verfallen erklären" – sprich: einziehen und versteigern.

Fährt jemand 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets schneller als von der Polizei erlaubt, kann die Behörde den Verfall auch bei einem Ersttäter verfügen. Sollte das Auto nicht dem Raser selbst gehören, kann künftig ein dauerhaftes Fahrverbot für das Auto verhängt werden. "Wer kein Auto hat, kann nicht mehr rasen", so Gewessler.

70 Prozent des Erlöses bei der Versteigerung geht in den Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die jeweilige Gebietskörperschaft.

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