Nach Gewalt-Vorfällen

Neues Gesetz – das ist in Parks und Öffis bald verboten

Ein Messer in der U-Bahn oder an öffentlichen Orten dabei zu haben, soll künftig unter Strafe stehen. "Heute" hat die Details zum Gesetzesentwurf.

Angela Sellner
Neues Gesetz – das ist in Parks und Öffis bald verboten
Mit einem Messerverbot an öffentlichen Orten, wie hier am Praterstern, will der Innenminister für mehr Sicherheit sorgen.
Sabine Hertel

Nach den Gewaltexzessen der letzten Monate mit Messerstechereien auf öffentlichen Plätzen, an denen häufig Jugendliche beteiligt waren, hatte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum angekündigt. Bisher gab es nur die Möglichkeit einzelner Waffenverbotszonen - wie etwa am Reumannplatz in Wien-Favoriten.

"Klinge und Griff"

Jetzt hat Karner den neuen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Verboten werden soll das Tragen von Messer an öffentlichen Orten. "Heute" hat die Details.

Demnach dürfen künftig keine Messer mehr mitgeführt werden, seien sie auch noch so klein. Das würde laut dem Gesetzesentwurf auch für die beliebten Schweizermesser und andere kleine Taschenmesser gelten. "Messer sind Gegenstände, die aus einer Klinge und einem Griff bestehen sowie zum Schneiden, Stechen und Hauen bestimmt sind" – wie es im Gesetzesvorschlag formuliert ist.

Am Mittwochnachmittag präzisierte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber "Heute" jedoch, dass Taschenmesser wie die Schweizermesser, die nur mit beiden Händen zu öffnen sind, nicht unter das Verbot fallen werden.

Mit dem Messerverbot geben wir der Polizei ein wichtiges Werkzeug in die Hand, die Bevölkerung zu schützen und gefährliche Gewalttäter zu entwaffnen
Gerhard Karner
ÖVP-Innenminister

Dabei ist es nicht wichtig, ob man das Messer als Waffe oder Werkzeug dabei hat – es zählt, dass man es hat. "Ein Messer trägt, wer es bei sich hat", heißt es im Gesetzestext.

Es geht um "griffbereite" Messer

Ganz so strikt ist es jedoch nicht. Das Verbot bezieht sich auf "griffbereite" Messer. Heißt: Wer das Messer "nicht griffbereit in einem Behältnis verstaut" mit sich führt – "lediglich zu dem Zweck, es von einem Ort zu einem anderen zu bringen (Transport)" muss nicht mit Problemen rechnen.

Das Messerverbot gilt an bestimmten öffentlichen Orten.

Aktion Scharf gegen Jugendbanden: Karner greift in Favoriten durch

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    Innenminister <strong>Gerhard Karner</strong> (ÖVP, m.) bei einer Schwerpunktaktion der Polizei am Reumannplatz im Brennpunktbezirk Favoriten am 18. März 2024.
    Innenminister Gerhard Karner (ÖVP, m.) bei einer Schwerpunktaktion der Polizei am Reumannplatz im Brennpunktbezirk Favoriten am 18. März 2024.
    HEUTE / Hertel

    Wo Messer künftig verboten sein sollen

    • im Ortsgebiet,
    • im geschlossen bebauten Gebiet außerhalb des Ortsgebietes,
    • in Park- und Sportanlagen,
    • in Freizeitparks und -anlagen,
    • im Zuge von Veranstaltungen im Sinne der Landesgesetze,
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln und
    • in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen

    Nicht von dem Verbot betroffen sind Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

    "Mit dem Messerverbot geben wir der Polizei ein wichtiges Werkzeug in die Hand, die Bevölkerung zu schützen und gefährliche Gewalttäter zu entwaffnen", erklärt Minister Karner: "Ziel ist, Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, um insbesondere Messer-Stechereien zu verhindern."

    Was ist mit grillen und essen im Park?

    Ob man künftig in einem Park sitzen und mit einem Messer einen Apfel schälen darf, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht klar hervor. Das dürfte aber erlaubt bleiben. Denn ein Aus fürs Essen mit Messer und Gabel in der Öffentlichkeit bedeutet das neue Gesetz nicht - das Verbot gilt nicht für "die Verwendung von üblicherweise verwendetem Besteck während der Zubereitung und dem Verzehr von Speisen, insbesondere in Gastgewerbebetrieben". Und auch  auf öffentlichen Grillplätzen darf man weiter mit einem Messer hantieren.

    Taschenmesser beim Wandern oder das Messer bei der Jagd bleiben natürlich weiterhin erlaubt.
    Gerhard Karner
    ÖVP-Innenminister

    Weitere Ausnahmen betreffen Messer im Rahmen von Sportausübung, Brauchtumspflege, historischen Veranstaltungen sowie bei Pfadfindern. Aber beispielsweise einen "Hirschfänger" in der Lederhose zum Kirtag mitnimmt, verstößt nicht gegen das Gesetz – das fällt unter Brauchtum. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten bleibt erlaubt.

    Und, so stellt der Innenminister klar: "Taschenmesser beim Wandern oder das Messer bei der Jagd bleiben natürlich weiterhin erlaubt."

    Bis 3.600 Euro Strafe

    Wer gegen das Messerverbot verstößt, hat eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe zu erwarten.

    Die Polizei ist jedenfalls berechtigt, im Verdachtsfall die Personen zu durchsuchen.

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