Baumhaftung

Neues Baumschutzgesetz gegen "Angstschnitte" in Kraft

Seit Mai gelten in Österreich neue Haftungsregeln für Bäume. Das unnötige Zurückschneiden und Fällen von Bäumen soll damit verhindert werden.

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Neues Baumschutzgesetz gegen "Angstschnitte" in Kraft
Grünflächen und Bäume sind wichtige CO2-Speicher, haben im Sommer einen kühlenden Effekt.
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Um städtische Hitzeinseln abzukühlen, brauche es mehr Begrünung, aber vor allem auch mehr Bäume, hieß es bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Baden von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und der Landesparteivorsitzenden der Grünen in Niederösterreich Helga Krismer. Überstrenge Regeln hätten bisher dazu geführt, dass Bäume oftmals frühzeitig und ohne guten Grund zurückgeschnitten oder sogar gefällt wurden.

"Mit der neu ausgestalteten Baumhaftung sorgen wir für einfache und klare Rahmenbedingungen für alle Baumhalter, beenden überschießenden Kahlschlag und ermöglichen so mehr Natur in Österreichs Städten", so Zadic.

Mit der Gesetzesänderung sei es den Gemeinden nun möglich, jene Bäume in ihren Gebieten zu versorgen, die etwa auch ein wenig abgelegener seien. Diese könne man naturbelassen behandeln – anders als einen Baum auf einem Kinderspielplatz.

"Unsere Bäume sind wertvolle Helfer gegen die Klimakrise, und wir helfen nun durch die Gesetzesänderung unseren Gemeinden, unnötige Angstschnitte bei Bäumen zu vermeiden. Für unsere Gemeinden in Niederösterreich ist das genauso ein Vorteil wie für private Baumbesitzerinnen und Baumbesitzer", so Krismer.

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Neuregelung der Haftung

Die Neuregelung beinhaltet Änderungen, was die Haftung bei Unfällen betrifft. Wer durch einen fallenden Ast verletzt wird, muss künftig beweisen, dass der für den Baum Verantwortliche seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Bisher galt eine Beweislastumkehr: Der Besitzer musste beweisen, alles richtig gemacht zu haben.

Die Baumhaftung gilt explizit nicht für Waldbäume, hier greift nämlich das Forstgesetz.

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