Gegen Hitze in der Stadt
Wien will Bäume besser schützen und erhalten
Das Wiener Baumschutzgesetz wird verschärft. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Bäume. Abschlagszahlungen und Strafen werden erhöht.
Etwa 500.000 Bäume stehen außerhalb der Wälder im Wiener Stadtgebiet. Geschützt ist der Baumbestand durch das Wiener Baumschutzgesetz, das es seit 50 Jahren gibt. Heuer soll es novelliert werden, erklärte Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Montag im Rahmen eines Pressegesprächs. Damit soll dafür gesorgt werden, "dass mehr Bäume geschützt und weniger gefällt werden und die nachgepflanzten Bäume eine noch höhere Qualität haben", betonte Czernohorszky.
Generell muss in Wien um eine Erlaubnis für eine Fällung angesucht werden. Schon jetzt werden mehrere Tausend Anträge im Jahr, rund ein Drittel, abgelehnt. Nur wenn das entsprechende Exemplar etwa schon alt bzw. beschädigt ist, ein Bauwerk beeinträchtigt wird, Gefahr für Leib oder Leben besteht oder auch ein öffentliches Interesse überwiegt, darf der Baum weichen. In der Regel ist aber eine Ersatzpflanzung nötig.
Künftig sollen größere Ersatzbäume vorgeschrieben werden, um sie sofort klimawirksam zu machen. Waren früher eher "Besenstiele" von acht Zentimetern Baumumfang die Regel, müssen die neu zu pflanzenden Bäume nun einen Stammumfang von 16 bis 18 Zentimeter aufweisen. Gepflanzt werden können sie im ganzen Bezirk, nicht mehr nur am alten Standplatz oder im näheren Umfeld – um die Chance zu erhöhen, dass es tatsächlich zu einer Neuanpflanzung kommt.
Baumschutz und Ausgleichszahlungen erhöht
Ist eine solche Pflanzung nicht möglich, dann ist wie bisher eine Ausgleichszahlung zu tätigen. Statt mindestens rund 1.000 Euro wird der Betrag hier aber auf mindestens 5.000 Euro erhöht. Auch die Strafen bei Zuwiderhandeln steigen. Wer eine unter das Gesetz fallende Pflanze einfach so umschneidet, muss mit Pönalzahlungen von 1.000 bis 70.000 Euro rechnen. Dies ist laut Stadt mehr als bisher.
Sollte ein Baum etwa bei Bauarbeiten beschädigt werden, kann die Behörde künftig auch Wiederherstellungsmaßnahmen anordnen. Und schließlich wird klarer definiert, welche Arten ohne Erlaubnis der Axt bzw. der Säge zum Opfer fallen dürfen. Denn Obstbäume waren immer schon ausgenommen, allerdings ohne Auflistung.
Nun wird klargestellt, dass etwa für Apfel-, Kirsch-, Nuss-, Marillen-, Pfirsich-, Birn-, Pflaumen- oder auch Quittenbäume keine Genehmigung nötig ist. Der schwarze Holunder oder auch der Maulbeerbaum scheinen in der Liste hingegen nicht auf. Sie sind somit geschützt. Fragen, ob es sich dabei um Obstbäume handelt, hatten in der Vergangenheit sogar die Gerichte beschäftigt.
Das Gesetz soll am 25. Jänner im Landtag beschlossen werden. Allerdings werden die Bestimmungen rückwirkend ab sofort gültig – um eine Flut von Anträgen vor Inkrafttreten der Novelle zu verhindern. Auch der Koalitionspartner, die NEOS, zeigten sich mit dem Vorhaben zufrieden. Es sei nun noch besser sichergestellt, dass Bäume nicht leichtfertig gefällt werden dürften, hielt NEOS-Umweltsprecherin Angelika Pipal-Leixner fest.