Politik

Neuer Mega-Bonus fix – was du jetzt wissen musst  

Um der massiven Teuerungswelle entgegenzuwirken, verkündet die Bundesregierung am Donnerstag einen weiteren Bonus. "Heute" weiß, wer ihn bekommt. 

Michael Rauhofer-Redl
Kocher
Kocher
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com / Fotolia

Die Weihnachtszeit gilt grundsätzlich als besinnliche Zeit. Politisch überschlagen sich aber die Ereignisse. Denn nachdem am Mittwoch die Regierungsspitze vor die Presse trat um die bisherigen Unterstützungen kompakt Revue passieren zu lassen, folgt am Donnerstag schon die nächste Pressekonferenz. Und auch die könnte es in sich haben. Denn Wirtschaftsminister Martin Kocher und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentieren am Donnerstagvormittag den nächsten Mega-Bonus. 

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    Gewesslers gesammelte Werke: Alle Energiespar-Tipps des Klimaschutzministeriums zum Durchklicken >>
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    Screenshot Facebook / Klimaschutzministerium

    Unterstützung vor allem für kleinere Betriebe

    Was schon vorab bekannt wurde: Das Thema der heutigen PK: "Unterstützung bei hohen Energiekosten und Energieeffizienz". Offenbar geht es um einen Zuschuss für Wirtschaftsbetriebe und ein neues Energiegesetz. Laut "Heute"-Informationen ging es in den intensiven Verhandlungen über das genaue Ausmaß der Ausweitung des Energieschutzschirmes. "Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Angesichts der deutschen Gas- und Strompreisbremse braucht es ein Modell, das die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe sichert", erklärte Kocher zuletzt. 

    Rund 87.000 Unternehmen haben sich bereits für den Energiekostenzuschuss 1 vorangemeldet, die ersten 70 haben ihre Auszahlung auch bereits erhalten. 1,3 Milliarden Euro hat die Bundesregierung dafür in die Hand genommen. Für die Ausweitung sollten es sogar noch mehr sein, hieß es zuletzt aus dem Wirtschaftsministerium.

    Energiekosten-Zuschuss für Unternehmen wird erweitert

    Den Anfang der Ausführungen machte Martin Kocher. "Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen", so der Minister. Für den Energiekostenzuschuss 2, der ab Jänner beantragt werden kann, gibt es fünf Stufen. In der Stufe 1 benötige es keinen Nachweis über Energieeffizienz, 60 % der Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr werden abgedeckt. In den höheren Stufen sind dann energieeffiziente Nachweise nötig, die Förderintensität sinke in den höheren Stufen, so Kocher.

    Im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 können pro Unternehmen 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro ausbezahlt werden. Insgesamt gibt es fünf Förderstufen. In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Millionen Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht.

    Es sei aktuell nicht klar, wie hoch die Kosten für den Staat genau ausfallen werden, erklärt der Minister. Man geht von "einem höheren einstelligen Milliardenbetrag" aus. Kocher glaubt an eine "hohe Treffsicherheit" dieser Maßnahme.

    Geld für die Sanierung des Gebäudebestands

    Gewessler erklärte zu Beginn ihrer Ausführungen, dass Europa mit Energie und Energiepreisen erpresst würden. Sie bedankte sich bei allen Österreichern, die schon jetzt fleißig Energie sparen. Im Anschluss daran ging die Poltikerin auf die Eckpunkte des Energieeffizienzgesetzes, das nun bis 18. Jänner 2023 in Begutachtung geht. 

    ► "Wir wollen unseren Energieverbrauch um rund ein Fünftel senken. Das bedeutet, dass der Endenergieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird."
    ► "Wir unterstützen das Energiesparen mit jährlich 190 Millionen Euro, die bis 2030 gesetzlich fixiert sind."
    ► "Der Bund geht als Vorbild voran und legt eine verbindliche Sanierungsquote für Bundesgebäude von drei Prozent fest. Das bedeutet die beschleunigte Sanierung von Ämtern, Polizeistationen oder auch Schulen."

    Die E-Control wird als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen und die entsprechenden Berichte an der EU-Kommission übermitteln. Zudem werden große Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzurichten. Energielieferanten müssen Beratungsstellen für Haushalte einrichten oder unabhängige Dritte damit beauftragen. Auch bei zentralen Wärme- und Kältenetzen (Fernwärme) müssen künftig individuelle Verbrauchszähler installiert werden.

    Dazu kommt die finanzielle Unterstützung durch den Bund. Jährlich stehen 190 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Energie zur Verfügung. Dieses Geld dient der Effizienzsteigerung im Bereich Haushalte und Unternehmen und ist bis 2030 gesetzlich fixiert. Hier liege der Schwerpunkt auf Haushalten mit niedrigem Einkommen und der Renovierung des heimischen Gebäudebestandes. 

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      Helmut Graf
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