Burgenland
Neuer Bonus – erstes Bundesland zahlt jetzt 2.000 € aus
Der erste Bonus im Jahr 2023 wird schon ab Montag ausbezahlt. Mithilfe des Wärmepreisdeckels sind Förderungen von bis zu 2.000 Euro möglich.
Anfang Dezember sorgte das Burgenland mit Landeschef Hans-Peter Doskozil (SPÖ) mit einem Deckel-Doppelschlag für Aufsehen. Mit einem Gas- sowie einem Wärmepreisdeckel möchte man für die burgenländische Bevölkerung Abhilfe schaffen. Für Letzteres hat das östlichste Bundesland rund 40 Millionen Euro locker gemacht.
Förderung bis 2.000€ möglich
"Die Auswirkungen der Teuerungswelle bleiben auch 2023 im Zentrum der Landespolitik. Die steigenden Heizkosten werden wir mit dem burgenländischen Wärmepreisdeckel sozial treffsicher abfedern und damit Haushalte bis zu einem Netto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro spürbar entlasten", heißt es seitens Doskozils. Der Bonus kann ab sofort online unter "www.burgenland.at/wpd" beantragt werden, die Antragstellung ist aber das ganze Jahr über möglich.
Mit dem Heizbonus sollen vor allem die kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden. "Um burgenländischen Haushalten so gut wie möglich durch diese schwere Zeit zu helfen, nimmt das Burgenland bis zu 40 Millionen Euro in die Hand. Notwendig ist das, weil die österreichische Bundesregierung – anders als z.B. in Deutschland – keine eigene Wärme- bzw. Gaspreisbremse realisiert hat“, so der burgenländische Landeschef. Der Deckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000€.
Bonus in zwei Teilen ausbezahlt
Zur Berechnung werden das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des jeweiligen Haushalts herangezogen. Maßgeblich sind dabei vier Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher und weiters für Haushalte bis 33.000 €, bis 43.000 € sowie bis 63.000 € Haushaltseinkommen netto pro Jahr – mit dementsprechend gestaffelten Prozentsätzen. Wer den Wärmepreisdeckel im Internet beantragt, kann dabei auch auf ein Berechnungstool zurückgreifen.
Als zumutbare Heizkosten fließen bei Heizkostenzuschussbeziehern drei Prozent in die Berechnung ein. Bis 33.000 € Haushaltseinkommen sind es vier Prozent, bis 43.000 € sind es fünf Prozent und bis 63.000 € werden sechs Prozent berücksichtigt. Alle darüberliegenden Heizkosten bis zu einer Höhe von 2.000 € übernimmt der Sozial- und Klimafonds – begrenzt auf 90 Prozent des Vorjahresverbrauches, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen.
Die Förderung wird 2023 in zwei Tranchen direkt auf das Konto ausbezahlt. Sie ist bei fossilen Energieträgern (Gas, Öl) an die Bereitschaft gekoppelt, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um im eigenen Wohnbereich Maßnahmen zur höheren Energieeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare Energie setzen zu können, wenn diese zumutbar sind.