Politik
Neue Steuerklassen kommen – was sich für dich ändert
Die Bundesregierung gab am Freitag bekannt, was mit dem "letzten Drittel" aus der Abschaffung der Kalten Progression passiert.
Das Aus der Kalten Progression brachte uns heuer mehr Netto vom Brutto. Die Einkommensteuertarife werden jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. So wurde die "schleichende" Steuererhöhung praktisch abgeschafft. Doch was passiert mit dem ominösen "letzten Drittel"?
Kalte Progression abgeschafft – was du nun wissen musst >>
Dieses werde stets "nach sozialökonomischen Parametern" für weitere Entladungen verwendet, ließ die Regierung wissen. Wohin genau die Einnahmen heuer fließen werden, gaben Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch am Freitag bekannt.
3 Maßnahmenbündel
"Heute ist ein guter Tag für Österreichs Steuerzahler", leitet Bundeskanzler Nehammer ein. Der berühmt-berüchtigte Lohnfresser, die Kalte Progression, wurde vergangenes Jahr abgeschafft. So gibt es nicht nur ein Mal, sondern immer wiederkehrend mehr Geld. 1,2 Milliarden Euro bleiben heuer durch das letzte Drittel übrig. Damit werden jene weiter entlastet, die arbeiten.
Ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels fließt in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge. Konkret gibt es drei Punkte:
Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen mit Fokus auf niedrige und mittlere Einkommen,
Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Schaffung positiver Leistungsreize,
Entlastung von Kindern und Familien sowie Bekämpfung von Kinderarmut.
Neue Steuerklassen
Wohl wichtigste Maßnahme: Die Tarifgrenzen, ab der man in eine höhere Steuergruppe fällt, werden angehoben. Konkret die erste Tarifstufe um in Summe 9,6 %, die zweite Tarifstufe um 8,8 %, die dritte Tarifstufe um 7,6 %, die vierte Tarifstufe um 7,3 %. Künftig sind also erst ab 12.816 Euro Steuern zu zahlen. Bis 20.818 Euro fallen 20 Prozent an, bis 34.513 Euro sind 30 Prozent zu zahlen, 40 Prozent bis 66.612 Euro, 48 Prozent bis 99.266 Euro und darüber hinweg 50 Prozent.
Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen zu 100 Prozent (um weitere 3,3 Prozentpunkte) an die Inflationsrate angepasst werden (der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- und der Unterhaltsabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge, die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus).
Überstunden und Zulagen stärker begünstigt
Zusätzlich wird die steuerliche Begünstigung von Überstunden erweitert. Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, wird der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.
Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll auf 400 Euro angehoben werden. Auch die steuerlichen Regelungen für Home Office werden ins Dauerrecht übernommen.
"Mit dem variablen Drittel der Einnahmen aus der Kalten Progression unterstützen wir im kommenden Jahr jene Menschen, die besonders von den Preissteigerungen betroffen sind. Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern bringt dieses 'Soziale Drittel' eine spürbare Entlastung, die sie dringend brauchen. Damit stärken wir den sozialen Ausgleich in unserem Land, das Vertrauen in die Politik und unsere Zukunft", zeigt sich auch Sozialminister Johanns Rauch zufrieden.
"Es wird kein Sparpaket geben"
Für den Finanzminister sind diese fehlenden Steuereinnahmen natürlich "keine bequeme" Situation, wird auf Nachfrage erläutert. Er verspricht aber: "Es wird kein Sparpaket geben in den nächsten Jahren." Sowohl Nehammer als auch Rauch sehen ein ausgewogenes Paket, das gleichzeitig finanziell schlechter Gestellte unterstütze, aber auch Leistung belohne.