Einfachere Kostenerstattung
Neue Regelung – das ändert sich jetzt beim Arztbesuch
Wahlärzte müssen Rechnungen künftig selbst bei der Krankenkasse online einreichen. Für Patienten vereinfacht und beschleunigt das die Kostenerstattung
Mit 1. Juli sind einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft getreten. Das betrifft unter anderem auch Arztbesuche. Konkret wird für Patientinnen und Patienten die Erstattung der Kosten nach Konsultation eines Wahlarztes jetzt einfacher. Das wurde zwischen Sozialministerium, Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) und Ärztekammer vereinbart.
Und zwar müssen Wahlärzte auf Wunsch der Patienten nun die Rechnungen für die Kostenerstattung selbst bei der jeweiligen Krankenversicherung online einreichen. Bisher mussten die Patienten das selbst machen.
80 Prozent der Rechnungen
Betroffen von der Regelung sind all jene Wahlärzte, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen. Damit können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt übermittelt und so auch schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich laut Gesundheitsministerium deutlich verkürzen.
Für Patienten von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen.
„Patientinnen und Patienten erhalten so schnell und einfach einen Teil des Honorars zurück, bürokratischer Aufwand entfällt“
"Im Zuge der Gesundheitsreform stärken wir den niedergelassenen Bereich in den kommenden Jahren deutlich. Wir schaffen neue Kassenstellen und erhöhen die Zahl der Primärversorgungszentren", kündigt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) an. Mit der direkten Abrechnung von Wahlarztrechnungen mit der Krankenversicherung werde kurzfristig eine zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten geschaffen, erläutert Rauch: "Sie erhalten so schnell und einfach einen Teil des Honorars zurück, bürokratischer Aufwand entfällt."
ÖGK-Obmann Matthis Krenn spricht von einer "enormen Erleichterung für die 7,6 Millionen Versicherten der ÖGK".
Anbindung an E-Card-System geplant
Unter den Wahlärztinnen und Wahlärzten sei die Bereitschaft groß, ihre Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, schneller zu ihrer Rückerstattung zu kommen, bekräftigt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Ärztekammer.
Ab 2026 sollen Wahlärzte zusätzlich an das E-Card-System und die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden werden.
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Auf den Punkt gebracht
- Ab sofort müssen Wahlärzte in Österreich die Rechnungen für Kostenerstattungen bei der Krankenkasse online einreichen, was die Erstattung für Patienten vereinfacht und beschleunigt
- Diese Regelung betrifft Wahlärzte, die mehr als 300 verschiedene Patienten im Jahr behandeln, und soll den bürokratischen Aufwand reduzieren
- Zukünftig ist auch geplant, Wahlärzte an das E-Card-System und die Elektronische Gesundheitsakte anzubinden