Reisen

Neue Regeln – was du für deinen Urlaub wissen musst

Nur weil hierzulande Infizierte jetzt fast überall hin dürfen, muss das nicht in anderen Ländern gelten. Vor Reiseantritt sollte man sich informieren.

Sabine Primes
Sobald man Österreich verlässt, hat man sich nach den Coronaregeln des Urlaubslandes zu richten.
Sobald man Österreich verlässt, hat man sich nach den Coronaregeln des Urlaubslandes zu richten.
Getty Images/iStockphoto

Seit heute, 1. August, gilt für Coronapositive keine Isolationspflicht mehr, sondern eine "Verkehrsbeschränkung". Wer also keine Symptome hat, darf das Haus verlassen, muss aber eine FFP2-Maske aufsetzen. Die Maskenpflicht gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im Freien darf sie abgenommen werden, WENN der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Gilt diese "neue Freiheit" auch, wenn es um die geplante Urlaubsreise geht? Dazu postete der Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrates Peter Hacker, Mario Dujakovic, vor einigen Tagen: "Eine ganz wichtige Info für jene kurz vor Urlaubsantritt! Das Außenministerium informiert: Nur, weil man in Österreich 'verkehrsbeschränkt' ist, heißt das nicht, dass man ins Ausland fahren darf und sich dort auch frei bewegen kann." Und weiter: "Es kann sein, dass man nach Ausreise in Quarantäne muss. Das Außenministerium betont, dass es hier keine Handhabe bzgl. Quarantänebestimmungen anderer Länder hat."

Österreichische Regelung unabhängig von anderen Ländern

Demnach hat man sich, sobald man Österreich verlässt, an die Coronaregeln des Urlaubslandes zu richten. Dazu können laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner "möglicherweise strengere Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen und andere Beförderungsbedingungen von Bahn, Fluglinien oder Fähren" zählen. Sprich es kann passieren, dass ich zwar problemlos aus Österreich ausreisen darf, aber im Urlaubsland als positiv Getesteter ein paar Tage in Isolation muss. "Die neuen österreichischen Bestimmungen haben keinen Einfluss auf Regelungen im Ausland", betont auch die Sprecherin des Außenministeriums, Gabriele Juen. "Im Ausland kann weiterhin eine Quarantäneregelung in Kraft sein."

Sich über die geltenden Coronaregeln im Urlaubsland zu informieren, liegt in der Verantwortung des Reisenden. Auf der Homepage des Außenministeriums heißt es ebenfalls, "dass Sie sich im Falle einer positiven Covid-19-Testung im Ausland entsprechend den vor Ort geltenden Bestimmungen verhalten müssen (z. B. Quarantäne)"

Maske im Flugzeug?

Ein interessanter Aspekt: In Flugzeugen muss – bis dato – keine Maske getragen werden. Wie Fluglinien dies im Rahmen der neuen Verordnung nun handhaben, bleibt abzuwarten. Bei den Austrian Airlines hat man in den vergangenen Tagen über das weitere Vorgehen beraten. In einer ersten schriftliche Stellungnahme gegenüber dem "Kurier" erklärt die Austrian Airlines: "Gemäß der neuen Verordnung, die ab Montag, 1.8. in Kraft tritt, können infizierte Personen öffentliche Verkehrsmittel - und damit auch Flugzeuge - benutzen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Wir appellieren dabei an die Eigenverantwortung unserer Fluggäste. Die Verordnung betrifft Österreich. Daher müssen Fluggäste bedenken, dass es möglicherweise anderslautende Bestimmungen im jeweiligen Zielland gibt".