Wien

Neue Regeln – Ludwig gibt strengeren Corona-Weg vor

Jetzt ist sie endlich da! Wiens neue Corona-Verordnung legt weitere Öffnungen fest, bleibt aber strenger als Mücksteins Abschieds-Vorgaben.

Roman Palman
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Michael Ludwig setzt den Wiener Sonderweg fort.
Michael Ludwig setzt den Wiener Sonderweg fort.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com; Robert Kalb / picturedesk.com

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hat kurz vor seinem Abgang noch eine neue Corona-Verordnung ausgegeben, die den weitreichenden Fall der meisten Maßnahmen vorsieht. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig geht in der Bundeshauptstadt aber bekanntlich einen strengeren Weg.

Am heutigen Freitagnachmittag lag dann auch die Wiener Verordnung vor, jetzt ist auch hier endlich klar, was ab morgen (!) – 5. März 2022 – in Wien gilt. Die sogenannte "Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung" sieht folgende Maßnahmen bis inklusive den 31. März 2022 vor:

1
Test-Gültigkeit

Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben in Wien aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeabnahme.

Wie auch in den Monaten zuvor, werden sogenannte "Wohnzimmertests" (selbst durchgeführte Antigen-Tests) in Wien nicht akzeptiert.

2
Gastro & Hotels

Für den Besuch eines Gastronomiebetriebs gilt weiterhin die 2G-Regel für Kunden. 2G bedeutet, dass entweder ein aufrechtes Genesungs- oder ein aufrechtes Impfzertifikat vorgewiesen werden muss. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt sowohl für Personal als auch für Kunden.

Nachtgastronomie

Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt. Somit kann die Nachtgastronomie ihren Betrieb wieder aufnehmen. Für den Besuch eines Nachtgastronomiebetriebs gilt die 2G-Regel für Kunden. Auch hier gibt es weder für Personal noch für Kunden eine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Hotellerie

Hier gelten auch in Wien die Regeln der Bundesverordnung. Das bedeutet, dass Gäste keinen G-Nachweis erbringen müssen. Für Gastrobereiche in Hotellerie-Getrieben gelten in Wien die Regeln für den Besuch in der Gastronomie.

3
Events

Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen werden übernommen. Für Indoor-Veranstaltungen gilt in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden, ein zusätzlicher G-Nachweis ist für Kunden nicht erforderlich.

4
Sport

Die Regeln des Bundes für die Sportausübung werden outdoor übernommen. Für die Indoor-Sportausübung gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel. Keine FFP2-Maskenpflicht.

5
Handel und Dienstleistungen

Im lebensnotwendigen Handel gilt für Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für Personal dort, wo es zu einem direkten Kundenkontakt kommt.

Im nicht-lebensnotwendigen Handel gilt für Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal – entsprechend der Regelung des Bundes – nicht.

Körpernahe Dienstleistungen

Bei körpernahen Dienstleistungen gilt für Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht – für das Personal nicht.

6
Öffis

Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich, gilt auch in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

7
Spitäler und Pflegeheime

Für Besucher in bettenführenden Krankenanstalten gilt in Wien künftig 2,5G. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die quantitative Beschränkung der Patienten-Besuche entfällt. Über die gesamte Dauer des Besuches ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Für das Personal in bettenführenden Krankenanstalten gilt künftig 2,5G. Über die gesamte Dauer des Dienstes ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das Personal hat zwei Mal die Woche verpflichtend an einem PCR-Screening teilzunehmen.

8
Kinder

Kindergärten

In diesem Bereich übernimmt Wien die Regelungen des Bundes, jedoch gilt für Eltern und andere externe Besucher über die gesamte Dauer des Besuchs eine FFP2-Maskenpflicht.

Kinder ab 6 Jahren

Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist (zB Gastronomie oder Indoor-Sportstätten), gilt für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren die 3G-Regel. 3G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder ein gültiges negatives Testzertifikat (Negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.

Negativer Antigen-Schnelltest einer befugten Stelle, nicht älter als 24 Stunden. Selbst durchgeführte Antigen-Tests sind nicht gültig.) Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche.

2,5G für Zwölfjährige

Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist (etwa Gastronomie oder Indoor-Sportstätten), gilt für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum Ende der Schulpflicht die 2,5G-Regel. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt NICHT automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche, sondern nur jeder PCR-Einzeltest für jeweils 48 Stunden.

9
Arbeitsplatz

Der Bund hat 3G am Arbeitsplatz aufgehoben. Das gilt ebenso für Wien.

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