Wirtschaft
Neue Geld-Spritze ab 1. Jänner – so kommst du an sie
2022 neigt sich dem Ende zu – ein sehr hartes Jahr fürs Börserl. Doch für Konsumenten startet 2023 mit einer großen Geld-Spritze – so funktioniert's.
Obwohl das laufende Jahr wegen Inflation und Mega-Teuerungen schlimmer hätte kaum laufen können, endet 2022 nun doch mit einer erfreulichen Nachricht für Konsumenten. Konkret geht es um alte Gutscheine aus der Corona-Zeit, die ab 1. Jänner in cash ausbezahlt werden können.
Veranstalter müssen Gutscheine bar auszahlen
Wer in den nächsten Tagen einen Neujahresputz plant, der sollte unbedingt nach alten Gutscheinen für abgesagte Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltungen Ausschau halten. Konkret gilt das für ausgestellte Gutscheine aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, wenn sie bis zum 31. Dezember 2022 nicht eingelöst werden. Für Veranstaltungen, die aus dem genannten Zeitraum ins zweite Halbjahr 2021 oder das erste Halbjahr 2022 verschoben wurden und dann erneut entfallen sind, gibt es ebenfalls Entschädigung.
"Veranstalter müssen die Gutscheine kostenlos bar auszahlen, wenn Konsumenten oder Konsumentinnen das möchten", so die Arbeiterkammer am Dienstag. Auf der AK-Website gibt es nun einen Musterbrief, den Verbraucher verwenden können, um zu ihrem Geld zu kommen. Gutscheine, die aufgrund einer in der zweiten Hälfte 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 entfallenen Veranstaltung ausgestellt wurden, können erst ab 1. Jänner 2024 in bar beim Veranstalter eingelöst werden.