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Neue EU-Verordnung: Diese TV-Geräte sind jetzt verboten
Die EU-Ökodesign-Verordnung verbietet aus Energiespargründen den Verkauf von neuen und größeren Geräten mit sehr hoher Bildauflösung.
Ab dem 1. März tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die einen neuen Energieeffizienz-Index vorschreibt. Die neue Richtlinie soll für einen geringeren Energieverbrauch bei großen Elektrogeräten sorgen. Das heißt im Klartext: Bestimmte Geräte, die zu viel Strom verbrauchen, dürfen bald nicht mehr von Elektronikhändlern wie Media Markt, Saturn & Co. verkauft werden.
Ein Verbot von 8K-Fernsehern mit QLED oder OLED Beleuchtung, einiger 4K-LCD-TVs sowie MicroLED-Geräten ist besiegelt. Ob bestimmte TV-Geräte in XL-Formaten ebenso bald aus dem Handel verschwinden müssen, ist noch nicht absehbar.
Bewertungsmaßstab ist dabei nämlich der sogenannte Energieeffizienz-Index, der die Display-Größe und die Helligkeit des Bildschirms bemisst. Darüber hinaus regelt die neue EU-Ökodesign-Verordnung auch strenger Punkte wie Wiederverwendbarkeit, Recyclinganteil, Haltbarkeit, Nachrüstbarkeit, CO2- und Umweltfußabdruck und Reparaturmöglichkeiten von Geräten.
Nach der neuen Verordnung müssen Displays von Fernsehgeräten bei der Verbrauchsmessung mit 65 Prozent ihrer maximalen Helligkeit betrieben werden (mindestens aber mit 220 Nits). Um die Regelung zu umgehen, greifen viele Hersteller nun in die Trickkiste. Sie liefern ihre TV-Geräte mit stromsparenden Voreinstellungen aus, um den Energieeffizienz-Index einhalten zu können. Dazu zählt auch die Abschaltung von HDR (High Dynamic Range), das als Stromfresser gilt.
Kunden, die das Gerät dann kaufen, können die Helligkeit ihrer Displays zu Hause dann natürlich wieder individuell anpassen. Welche Energieeffizienzklasse dein TV-Gerät hat, kannst du leicht auf der Seite der EU-Kommission in der Produktdatenbank einsehen.