"Chalet Bijoux"
Neu in Gstaad – die Ecclestones bauen sechs Wohnungen
Fabiana Ecclestone und ihr Mann Bernie Ecclestone bauen in Gstaad (Schweiz) ein Doppelchalet mit sechs Wohnungen. Die Visiere stehen bereits.
Die Visiere für das "Chalet Bijoux" stehen schon, die Pläne auch. In Grund bei Gstaad will Fabiana Ecclestone, die Frau von Ex-Formel-1-Doyen Bernie Ecclestone (93), ein Doppelhaus mit sechs Wohnungen bauen: Je zwei pro Stock, insgesamt soll es 18 Zimmer geben, einmal Schlafzimmer, Badezimmer, Küche/Wohnzimmer pro Wohnung. Dazu eine Tiefgarage für sechs Autos. Im Erdgeschoss ist eine Terrasse geplant, im ersten und zweiten Stock große Balkone. Dafür soll ein kleines, als Werkstatt genutztes Häuschen abgerissen werden.
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39 Formulare für modernes Doppelchalet
Die Baueingabe ist detailliert: Insgesamt 39 Formulare hat das bevollmächtigte Architekturbüro im Namen von Ecclestone eingereicht. Auf einem wird auch Bernie Ecclestone als Auftraggeber erwähnt. Es geht unter anderem um Erdbebensicherheit, Bauabfälle, Meldeblätter für Terrainveränderungen, Naturgefahren sowie Gutachten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie lagen bis Ende November 2023 öffentlich bei der Gemeinde Saanen BE (zu der Gstaad gehört) auf.
Das "Chalet Bijoux" soll energietechnisch topmodern sein. Zur Wärmepumpe gibt es eine E-Ladestation (Power to Garage) für alle sechs Parkplätze in der neuen Tiefgarage. Allerdings keine Solaranlage auf dem Dach.
Warum als "Erstwohnung"?
Was auffällt: Bei der Nutzungsart ist "Erstwohnung" angegeben. Das ist erstaunlich, denn Fabiana und Bernie Ecclestone haben in Gstaad selber bereits ein großes Haus. Es ist kaum denkbar, dass die Ecclestones ihren Wohnsitz in eine der sechs Dreizimmer-Wohnungen abseits des Dorfes verlegen würden. Diesbezügliche Anfragen von "20 Minuten" bei der Gemeinde Saanen und beim Architekturbüro blieben unbeantwortet.
Bauvorhaben soll "Lex Koller" nicht verletzen
Es stellt sich die Frage, ob der Bau des Hauses unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), die sogenannte "Lex Koller", fällt. Dafür zuständig wäre in diesem Fall das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen.
Auf Anfrage von "20 Minuten" überprüfte Regierungsstatthalter Michael Teuscher das Baugesuch. "Mit meinem jetzigen Wissensstand sehe ich das Bauvorhaben mit dem BewG übereinstimmend", sagt Teuscher. Tatsächlich gibt es Ausnahmen von der "Lex Koller", zum Beispiel, wenn Personen ihren rechtmäßigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.