TV-Star provozierte FPÖ

"Nazis keulen": Jetzt großer Erfolg für Böhmermann

Jan Böhmermann sorgte im Februar mit einem provokanten Nazi-Sager für Aufsehen. Trotz mehrerer Anzeigen ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht weiter.

Newsdesk Heute
"Nazis keulen": Jetzt großer Erfolg für Böhmermann
Im Februar nahm Böhmermann die FPÖ und Herbert Kickl ins Visier. Dabei sorgte die Verabschiedung für große Empörung.
Screenshot ZDF Magazin Royale

Der deutsche TV-Satiriker Jan Böhmermann ist ein eifriger Beobachter der österreichischen Innenpolitik. Nach Ex-Kanzler Sebastian Kurz nahm sich Böhmermann in seinem Polit-Satire-Format "ZDF Magazin Royale" den aktuellen FPÖ-Chef Herbert Kickl ins Visier.

"Ein paar Nazis keulen"

In über 30 Minuten provozierte der TV-Satiriker mit etwaigen Kommentaren über Kickl und die FPÖ. Doch ausgerechnet die Verabschiedung sorgte für die größte Empörung. So wandte sich Böhmermann an die Zuschauer mit folgenden Worten: "Nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen." Das sorgte nicht nur für Empörung in der FPÖ – Parteichef Kickl bezeichnete den Auftritt als "absoluten Wahnsinn" – es hagelte auch zahlreiche Anzeigen gegen den Satiriker wegen angeblicher Volksverhetzung.

Staatsanwältin: "Ein Wortspiel"

Doch wie der "Standard" am Montag berichtete, wird die Staatsanwaltschaft Mainz kein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann einleiten. Einem Statement der Staatsanwaltschaft zufolge sei "kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben".

Die Formulierung sein demnach als Wortspiel zu verstehen – bezogen auf das Zitat "diese Nazikeule bringt uns nicht weiter" des CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz, wird Andrea Keller, Leitende Oberstaatsanwältin zitiert.

"Ein satirisch-ironisches Element"

Der Begriff "Nazikeule" sei in der Show "mehrfach in humoristischer Weise aufgegriffen" worden. Laut Keller handelt sich um "ein satirisch-ironisches Element einer Gesamtdarstellung, um in drastischen Worten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in der Diskussion über die Ziele und das Handeln rechtspopulistischer Parteien zu erregen", sagte sie zur Tageszeitung. Weder der Straftatbestand der Volksverhetzung, noch ein Aufruf zum Angriff auf Leib und Leben sei gegeben.

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